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  • 21.08.2019 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 2a S 1 · II R 45/18

    Grunderwerbsteuer, Gesonderte Feststellung, Gesellschafterwechsel

    Letzte Änderung: 21. August 2019, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2019, 12:45 Uhr

    Änderung des Gesellschafterbestands einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft - grunderwerbsteuerrechtliche Bewertung der (voll entgeltlichen) Ausübung eines dinglichen Vorkaufrechts aufgrund Vermächtnisses:
    1. Wurde durch die Ausübung des im Erbvertrag eingeräumten Rechts auf Übernahme der Beteiligung an der GbR in Höhe des Verkehrswerts des Grundbesitzes der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG verwirklicht?
    2. Kaufrechtsvermächtnis zum Verkehrswert des Grundstücks:Erfüllt das eingeräumte Übernahmerecht für ein Grundstück gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe des Verkehrswerts die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG?
    3. Wie sind Inhalt und Umfang des Begriffs "von Todes wegen" im Grunderwerbsteuerrecht auf der Ebene der Steuerbefreiung generell zu bestimmen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 45/18

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 09.05.2017 5 K 2303/16

    Normen: GrEStG § 1 Abs 2a S 1, GrEStG § 6 Abs 4 S 1, GrEStG § 3 Nr 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger