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  • 23.11.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 · VI R 14/19

    Entfernungspauschale, Sammelpunkt, Wechselnde Einsatzstellen, Typischerweise arbeitstäglich

    Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:51 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr

    Wie ist der Gesetzeswortlaut "typischerweise arbeitstäglich" in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG auszulegen? - Ist die Rechtsnorm nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber bestimmten Ort (hier: Sammelpunkt) an sämtlichen seiner Arbeitstage aufsuchen soll?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 14/19

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 02.09.2021, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger