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  • 20.12.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · VIII R 6/19

    Gewinnverteilung, Zurechnung, Zufluss, Mitunternehmer, Entnahme

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 15:26 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2019, 09:00 Uhr

    Sind Mehrgewinne, die ein untreuer Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft, die ihre Gewinne durch Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, unter Vorspiegelung von Betriebsausgaben zu Unrecht entnommen hatte, dem untreuen Gesellschafter allein als Sonderbetriebseinnahmen oder den Gesellschaftern nach Maßgabe des gesellschaftsvertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 6/19

    Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 11 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2022, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger