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  • · Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (August 2019)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|

     

    • Steuerliche Rückwirkung: Ein Formwechsel einer OHG in eine GmbH mit steuerlicher Rückwirkung kommt nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt des Umwandlungsbeschlusses die OHG bereits keiner Tätigkeit mehr nachgeht.

     

    • 1. Ist es Zweck der in § 25 i. V. mit § 20 UmwStG 2006 niedergelegten Regelungen zum Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, insbesondere der steuerlichen Rückwirkung nach § 20 Abs. 6 UmwStG 2006, Umstrukturierungen unter Fortbestand der durch den formwechselnden Betrieb geschaffenen wirtschaftlichen Grundlagen zu ermöglichen?