15.11.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vor- und Nacherbfolge
Nach § 2100 BGB kann der Erblasser einen Vor- und einen Nacherben bestimmen. Ist in einer letztwilligen Verfügung eine solche Vor- und Nacherbfolge geregelt, fällt beim Tod des Erblassers die Erbschaft zunächst beim Vorerben an. Mit dem Eintritt des Nacherbfalls fällt dann das Vermögen, das der Vorerbe vom Erblasser bekommen hat, unabhängig von einer letztwilligen Verfügung des Vorerben dem Nacherben an – d.h. der Vorerbe ist quasi Erbe auf Zeit.
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12.11.2012 · Nachricht aus ErbBstg · Erbschaftsteuergesetz
Auch die Empfehlungen des Bunderates zum Entwurf des JStG 2013 haben den BFH nicht davon abgehalten, das ErbStG erneut einer verfassungsrechtlichen Prüfung durch das BVerfG zuzuführen. Die Diskussion um den Sinn und Zweck des ErbStG, der Abschaffung des bestehenden oder der Ausformung eines zukünftigen ErbStG wird dadurch neu entfacht.
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09.11.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Einkommensteuerveranlagung
Einkommensteuerlich anzuerkennende Verluste können im Wege des horizontalen und vertikalen Verlustausgleichs, aber auch durch Verlustrücktrag und Verlustvortrag zur Minderung der Einkommensteuerlast genutzt werden. Stirbt der „Inhaber“ der Verluste vor einem vollständigen Verlustausgleich, können die Verluste allerdings auch verloren gehen.
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09.11.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Die unentgeltliche Übertragung von Kommanditanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt war mehrfach Gegenstand der jüngeren Rechtsprechung. In allen Fällen ging es dabei um die Frage der Steuerverschonung nach § 13a ErbStG a.F., die aufgrund von Stimmrechtsvereinbarungen nicht gewährt wurde. Die Rechtsprechung ist auch für die gegenüber der Rechtslage vor 2009 deutlich weitergehende Steuerverschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG n.F. von Bedeutung. Umso mehr ist darauf zu achten, dass bei der ...
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08.11.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Die Minderung der künftigen Erbschaftssteuerlast als Folge einer Erwachsenenadoption steht einer sittlichen Rechtfertigung der Adoption nicht entgegen, wenn die Steuerersparnis Nebenmotiv ist. Entscheidend ist ein bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis (OLG Hamm 29.6.12, II-2 UF 274/11, Abruf-Nr. 123234 ).
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08.11.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
Als „hinterlassen“ i.S. des § 2309 Alt. 2 BGB gelten nicht letztwillige oder lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an den näheren, trotz Erb- und Pflichtteilsverzichts zum gewillkürten Alleinerben bestimmten Abkömmling, wenn dieser und der entferntere Abkömmling demselben, allein bedachten Stamm gesetzlicher Erben angehören (BGH 27.6.12, IV ZR 239/10, Abruf-Nr. 122110 ).
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08.11.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Geschwister, die ihr Leben lang in einer Haushalts-, Wirtschafts- und Versorgungsgemeinschaft zusammengelebt haben, sind nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen erbschaftsteuerlich wie Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerschaften zu behandeln (FG Köln 16.11.11, 9 K 3197/10, Abruf-Nr. 120231 , Rev. BFH II R 65/11).
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08.11.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Familienheim
Der Erwerb von Todes wegen eines bloßen Wohnrechts an einer nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG begünstigten Immobilie ist nicht steuerbefreit (FG Köln 8.8.12, 9K 3615/11, Abruf-Nr. 123236 ).
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08.11.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grunderwerbsteuer
1. § 16 Abs. 2 GrEStG ist auf einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG anzuwenden, wenn Gesellschaftsanteile vom neuen Gesellschafter auf den alten Gesellschafter ganz oder teilweise zurückübertragen werden und infolgedessen ein Übergang von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen nicht mehr gegeben ist. 2. Die Anzeige eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 2a GrEStG ist nur dann ordnungsgemäß i.S. des § 16 Abs. 5 GrEStG, wenn ihr diejenigen Rechtsvorgänge eindeutig und ...
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08.11.2012 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Niedersächsisches Finanzgericht
Mit Urteil vom 19.1.10 (X R 17/09, BStBl II 10, 544) hatte der BFH entschieden, dass es sich bei Beerdigungskosten dann um Sonderausgaben handele, wenn diese auf einer Versorgungsverpflichtung (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) beruhen und der Zahlende nicht Erbe ist. Nach Auffassung des Klägers K ist die Übernahme von Beerdigungskosten im Rahmen von Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) nicht anders zu behandeln als die Übernahme von Beerdigungskosten, die auf einer ...
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