17.10.2016 · Fachbeitrag aus EE · Nachlassverwaltung
Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung galten die von einem Nachlassverwalter verursachten Steuerschulden allenfalls als eine Nachlasserbenschuld, d. h. sie hatten eine Doppelstellung als Nachlassverbindlichkeit und als Eigenschuld des Erben. Der BFH hat nun seine Ansicht geändert. Der Beitrag erläutert, wie der BFH diese Schulden einordnet und welche Konsequenzen das für die Praxis hat.
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05.10.2016 · Nachricht aus EE · Vermittlungsausschuss
Verhandlungserfolg im Vermittlungsausschuss: Bund und Länder haben sich bezüglich der Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Nach mehr als siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 22.09.2016 einen Kompromissvorschlag.
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05.10.2016 · Fachbeitrag aus EE · Pflichtteil
Bei erbrechtlichen Streitigkeiten können Angaben von Ärzten notwendig werden. Hat der Verstorbene sich dazu nicht geäußert, kommt es auf seinen mutmaßlichen Willen an, ob diese erlaubt sind, so das OLG Koblenz.
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05.10.2016 · Fachbeitrag aus EE · Zwangsvollstreckung
Pflichtteilsansprüche unterfallen nicht einem besonderen Pfändungsschutz gem. § 850i Abs. 1 S. 1 Fall 2 ZPO, wenn der Schuldner im Zeitpunkt der Pfändung ein unpfändbares Einkommen in geringerer Höhe als die von § 850c Abs. 1, 2a ZPO bestimmten Beträge erzielt. § 850i Abs. 1 S. 1 Fall 2 ZPO dient nicht dazu, sonstige Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen darstellen, in einem die Pfändungsfreigrenzen des § 850c Abs. 1, 2a ZPO übersteigenden Umfang von der Pfändbarkeit ...
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26.09.2016 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Möchte ein potenzieller Stifter sein Vermögen zu Lebzeiten für andere Zwecke nutzen oder unmittelbar selbst verwalten, besteht die Möglichkeit, die Stiftung zu Lebzeiten vorzubereiten, sie aber erst nach dem Tod zu errichten. Die Musterformulierung mit Erläuterungen zeigt ein Beispiel, wie man eine rechtsfähige Stiftung mittels Testament errichten kann. Der Sachverhalt im Einzelfall bestimmt den Inhalt der letztwilligen Verfügung.
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26.09.2016 · Fachbeitrag aus EE · Stiftung von Todes wegen
Möchte ein potenzieller Stifter sein Vermögen zu Lebzeiten für andere Zwecke nutzen oder unmittelbar selbst verwalten, kann er die Stiftung zu Lebzeiten vorbereiten, sie aber erst nach dem Tod errichten. Dieser Beitrag zeigt anhand einer Musterformulierung mit Erläuterungen, wie man eine rechtsfähige Stiftung mittels Testament errichten kann. Das folgende Formulierungsbeispiel ist kein „Muster“, das für alle Fälle der letztwilligen Stiftungserrichtung passt, sondern eben nur ein ...
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26.09.2016 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Der Erblasser kann ein Testament sowie einzelne darin enthaltene letztwillige Verfügungen jederzeit widerrufen. Der Beitrag erläutert, worauf Sie dabei achten müssen bzw. wie Sie den Widerruf beseitigen können.
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26.09.2016 · Fachbeitrag aus EE · Fortbildung
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte fünf Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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19.09.2016 · Fachbeitrag aus EE · Ausschluss von der Vermögensverwaltung
Wenn ein Erblasser gem. § 1638 Abs. 1 BGB bestimmt, dass sich die Vermögenssorge der Eltern nicht auf das Vermögen beziehen soll, das das Kind von Todes wegen erwirbt, ist ein Pfleger zu bestellen, § 1909 Abs. 1 BGB. Der durch Verfügung von Todes wegen angeordnete Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung für das ererbte Vermögen umfasst auch die Befugnis, die Erbschaft auszuschlagen. Die von einem ausgeschlossenen Elternteil im Namen des Kindes erklärte Ausschlagung ist mangels ...
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19.09.2016 · Fachbeitrag aus EE · Testamentseröffnung
Hat das Nachlassgericht die letztwillige Verfügung eröffnet, geht es darum, den Berechtigten, z. B. dem Vermächtnisnehmer, dem Pflichtteilsberechtigten oder anderen Beteiligten, die wesentlichen Schriftstücke unverzüglich zuzustellen. Diese sind beim Pflichtteilsberechtigten i. d. R. neben dem Eröffnungsprotokoll die beglaubigte Abschrift der eröffneten Verfügung selbst. Der Beitrag zeigt an Beispielen, woran die Bekanntgabe an die Berechtigten scheitern kann und worauf diese achten ...
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