04.05.2012 · Fachbeitrag aus CB · Honorar
Immer wieder gibt es Streit über die Abrechnung der ärztlichen Sachverständigentätigkeit in Gerichtsprozessen, wobei die Vergütung vielfach im Verhältnis zum Arbeitsaufwand niedrig ausfällt. Welche Argumentationsmöglichkeiten der Chefarzt hat, zeigt der folgende Artikel.
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04.05.2012 · Fachbeitrag aus CB · Qualitätsmanagement
Konferenzen, in denen unerwünschte Behandlungsverläufe diskutiert und analysiert werden, sind im klinischen Bereich seit vielen Jahren eingeführt. Die Konferenzen sollen ein gemeinsames Lernen ermöglichen, von dem alle Beteiligten profitieren. Da sie in einem geschützten Bereich stattfinden, können Verbesserungspotenziale identifiziert und offen angesprochen werden. Im Rahmen des Risikomanagements, das zunehmend in den Kliniken Einzug hält, erleben Morbiditäts- und ...
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04.05.2012 · Fachbeitrag aus CB · Alle Fachgebiete
Werden Leistungen unter Quarantänebedingungen erbracht und ist die jeweilige Leistung dadurch erschwert und/oder zeitaufwendiger, ist dies ein zulässiger Grund für die Bemessung eines höheren Faktors. Da § 5 GOÄ als zulässigen Grund für die Bemessung eines höheren Faktors ausdrücklich die „Umstände bei der Ausführung“ nennt, reicht eine Begründung wie „unter Quarantänebedingungen“ auch aus, wenn offensichtlich ist, dass die Leistungsdurchführung unter ...
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04.05.2012 · Fachbeitrag aus CB · Radiologie/Angiologie
Die Abrechnung der renalen Denervation erfolgt zurzeit unterschiedlich und ist häufig strittig. Wegen vieler Nachfragen dazu geben wir nachfolgend den Diskussionsstand wieder.
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04.05.2012 · Fachbeitrag aus CB · Geburtshilfe/Gynäkologie
Die weiterführende differentialdiagnostische sonographische Abklärung des fetomaternalen Gefäßsystems mittels Duplex- Verfahren bei Verdacht auf Gefährdung oder Schädigung des Fetus wird nach der Empfehlung der Bundesärztekammer in deren Analogverzeichnis mit Nr. 1008 (entsprechend der Nr. 689 GOÄ) abgerechnet.
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05.04.2012 · Fachbeitrag aus CB · Geburtshilfe
Schnelltests auf vorzeitigen Blasensprung (Fruchtwassernachweis in der Vagina) sind in der GOÄ nicht abgebildet, sodass eine Analogabrechnung erforderlich ist. Bei der Analogabrechnung sind die Kosten der Untersuchung zu berücksichtigen. Die weithin gängige Analogabrechnung mit der Nr. 3744 GOÄ (Fibronectin, Ligandenassay, 1,0-fach 26,23 Euro, 1,15-fach 30,16 Euro) ist deshalb bei Testkosten von etwa 16 Euro und mehr vertretbar. Sind die Kosten für den Test aber erheblich niedriger, sollte ...
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05.04.2012 · Fachbeitrag aus CB · Alle Fachgebiete
Ob bei transkutaner Messung (mittels Fingerclipgerät) die Nr. 614 GOÄ (Transkutane Messung[en] Sauerstoffpartialdruck) oder die gering besser bewertete Nr. 602 (Oxymetrische Untersuchungen – Bestimmung der prozentualen Sauersättigung im Blut) angesetzt werden kann, richtet sich danach, welcher Parameter gemessen wird: Bei Parameter s0 2 wird die Nr. 602 berechnet, bei Parameter p0 2 die Nr. 614 GOÄ.
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05.04.2012 · Fachbeitrag aus CB · Innere Medizin
Die perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) kann mit der Nr. 3138 GOÄ (Anlage einer Magenfistel mit oder ohne Schrägkanalbildung, 1.600 Punkte) berechnet werden. Ein Analogansatz ist nicht erforderlich, da die Nr. 3138 GOÄ auf keine bestimmte Methodik abstellt. Die dabei erfolgende Diaphanoskopie ist methodischer Bestandteil der Fistelanlage, sie kann nicht zusätzlich – zum Beispiel mit der Nr. 1414 analog (Diaphanoskopie Nasennebenhöhlen) – berechnet werden.
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05.04.2012 · Fachbeitrag aus CB · Krankenhausrecht
Niedergelassene Ärzte sind grundsätzlich befugt, gegen die Bestimmung eines Krankenhauses zur Teilnahme an der ambulanten spezialärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V zu klagen. So hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 15. März 2012 entschieden (Az: B 3 KR 13/11 R). Allerdings setzt das Gericht niedergelassenen Ärzten hohe Hürden, um 116b-Zulassungen von Krankenhäusern dauerhaft zu verhindern: Sie müssen aufzeigen können, dass sie konkret in eigenen Rechten – ...
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03.04.2012 · Fachbeitrag aus CB · Arbeitsrecht
Wird einem Arbeitnehmer gekündigt und stellt das Arbeitsgericht im Weiteren fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber für den gesamten Zeitraum des Prozesses die Vergütung zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt wurde, denn der Arbeitgeber befand sich mit der Annahme der Leistung in Verzug (sogenannter „Verzugslohn“). Dies gilt im Grundsatz auch für Chefärzte. Dessen Einkünfte aus Liquidationsrecht sowie genehmigter ambulanter ...
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