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  • · Fachbeitrag · Geburtshilfe

    Abrechnung der Laboruntersuchung auf vorzeitigen Blasensprung

    Schnelltests auf vorzeitigen Blasensprung (Fruchtwassernachweis in der Vagina) sind in der GOÄ nicht abgebildet, sodass eine Analogabrechnung erforderlich ist. Bei der Analogabrechnung sind die Kosten der Untersuchung zu berücksichtigen. Die weithin gängige Analogabrechnung mit der Nr. 3744 GOÄ (Fibronectin, Ligandenassay, 1,0-fach 26,23 Euro, 1,15-fach 30,16 Euro) ist deshalb bei Testkosten von etwa 16 Euro und mehr vertretbar. Sind die Kosten für den Test aber erheblich niedriger, sollte entweder die Zwei-Drittel-Regelung der allgemeinen Bestimmung Nr. 9 vor dem Laborabschnitt der GOÄ (Reduzierung bei Einfachbestimmung statt Doppelbestimmung) angewandt oder ein anderer Analogabgriff vorgenommen werden - zum Beispiel mit der Nr. 3827 GOÄ (Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand zur Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenz, 1,0-fach 16,90 Euro, 1,15-fach 19,44 Euro).

     

    Die Entnahme des Untersuchungsmaterials ist - wie sonst die Blutabnahme für Laboruntersuchungen - mit der Nr. 298 GOÄ analog zusätzlich berechenbar.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 20 | ID 32537580