21.05.2026 · Fachbeitrag · Strafrecht
Zehneinhalb Jahre Haft für Anästhesisten – behalten Sie auch externe Ärzte im Auge!
Chefärzte sollten im Rahmen ihrer Überwachungspflicht insbesondere bei freiberuflich tätigen Ärzten auch die Arbeitsweise des Arztes im Auge behalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein erstinstanzliches Urteil gegen einen Anästhesisten wegen Totschlags aufgeboben und an die Vorinstanz zurückverwiesen (Urteil vom 14.01.2026, Az. 2 StR 277/25). Auch wenn eine endgültige Entscheidung noch aussteht, ist mit einer strengen Bestrafung des Angeklagten zu rechnen.
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