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  • · Fachbeitrag · Recht

    Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was ändert sich, was muss der Chefarzt wissen?

    von Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de

    | Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Am 6. November 2015 ist ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet worden. Die dahinterstehende Rechtslage, in welchen Fällen Sterbehilfe erlaubt ist und wann nicht, hat sich jedoch nicht verändert. |

    Was bringt das neue Gesetz?

    Der angenommene Gesetzentwurf tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Er sieht folgende neue Regelung in § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) vor - mit der Überschrift: „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“.

     

    (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

     

    (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahe steht.