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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Klinikübergreifende Behandlung eines Wahlleistungspatienten: Mehrere WLV notwendig?

    |Frage: „Ich arbeite in einem Klinikverbund, zu dem zwei Kliniken an zwei verschiedenen Standorten gehören. Die Chefärzte der Chirurgie, der Anästhesie, der Kardiologie und der Angiologie sind hausübergreifend als Chefärzte eingesetzt. Wenn der Patient in der einen Klinik eine Wahlleistungsvereinbarung (WLV) unterschreibt, gilt diese dann auch für das andere Haus, in dem der jeweilige Chefarzt ja auch der Chefarzt der Abteilung ist? Wenn ja, wie verhält es sich mit den anderen an der Leistungserbringung beteiligten Ärzte im jeweils anderen Haus, die nicht hausübergreifend Chefarzt sind? |

     

    Beispiel: Der Chefarzt Kardiologie (Chef für beide Häuser) hat einen Patienten aus der Klinik, der dort die WLV unterschrieben hat, behandelt und möchte nun - in der anderen Klinik - einen Herzkatheter durchführen.

    • Gilt auch hier die bereits unterschriebene WLV? Und: Gilt sie dann auch für die anderen hausübergreifend tätigen Chefärzte automatisch mit?