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  • 20.01.2021 · Fachbeitrag · Infektionsschutz

    Keine Krankenhausbehandlung ohne Coronatest

    | Patienten, die sich weigern, an Maßnahmen zur Testung auf Corona mitzuwirken, haben keinen Anspruch auf Abschluss eines Behandlungsvertrags bzw. stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus (Landgericht [LG] Dortmund, Beschluss vom 04.11.2020, Az. 4 T 1/20). Die Entscheidung ist rechtskräftig. Sie gibt Krankenhäusern und Ärzten Rechtssicherheit, die Behandlung von Testverweigerern abzulehnen, sofern keine akute Lebensgefahr besteht. |