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  • 05.09.2019 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Die Schadenersatzregeln zu Schockschäden nach Unfällen sind auf Behandlungsfehler anwendbar

    Die in ständiger Rechtsprechung zu sog. „Schockschäden“ (seelischen Erschütterungen) nach Unfallereignissen entwickelten Grundsätze sind auf die Folgen ärztlicher Behandlungsfehler übertragbar (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 21.05.2019, Az. VI ZR 299/17). Psychische Erkrankungen eines nahen Angehörigen können dementsprechend Schadenersatzansprüche begründen, wenn sie durch die Sorge um einen von einem Behandlungsfehler betroffenen Patienten ausgelöst wurden.