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  • 28.04.2014 · Fachbeitrag · Ermächtigung

    Unterschiedliche Punktwerte für ermächtigte und niedergelassene Ärzte sind zulässig

    | Eine Differenzierung zwischen zugelassenen und ermächtigten Ärzten bei der Festlegung des für das Honorar maßgeblichen Punktwerts ist zulässig. Zu diesem Urteil kam das Bayerische Landessozialgericht (LSG) am 4. Dezember 2013 (Az. L 12 KA 37/11, Abruf-Nr. 140949 ). |