· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Ermächtigte Ärzte dürfen Unterschrift der Verordnung nicht delegieren
von RA, Fachanwalt für MedR Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus; www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Wenn anstelle des ermächtigten Arztes jemand anderes die Unterschriften auf Verordnungsblättern geleistet hat, so liegt ein Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten vor. Wenn der ermächtigte Arzt dieses schuldhaft verursacht hat, besteht eine Regresspflicht (Landessozialgericht, LSG, Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2024, Az.: L 5 KA 1/23; die Parteien haben sich Ende 2025 vor dem Bundessozialgericht [BSG] verglichen).
Ermächtigter ehemaliger Chefarzt klagt gegen Regress wegen nicht persönlich geleisteter Unterschriften ...
Ein ehemaliger Chefarzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe nahm als ermächtigter Gynäkologe an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teil und behandelte vor allem onkologisch erkrankte Patientinnen. Er verordnete in den Jahren 2009 bis 2012 onkologische Arzneimittel im Rahmen ambulanter Chemotherapien. Eine Krankenkasse beantragte die Feststellung eines „sonstigen Schadens“, weil zahlreiche Verordnungen nicht vom Chefarzt selbst unterschrieben worden seien. Daraufhin setzte die Prüfstelle einen Regress gegen den mittlerweile im Ruhestand befindlichen Chefarzt fest. Trotz durchgeführten Widerspruchverfahrens verblieb ein Regress in Höhe von rund 260.000 Euro. Hiergegen klagte der Chefarzt.
... und bekommt in erster Instanz Recht!
Erstinstanzlich gab das Sozialgericht (SG) Mainz (Az.: S 3 KA 14/19) dem Chefarzt recht. Das Gericht hat den Regress wegen fehlender eigenhändiger Unterschriften des Chefarztes aufgehoben, weil die Geltendmachung des Regresses insoweit treuwidrig (§ 242 BGB) sei. Zwar liege objektiv eine Pflichtverletzung vor, die Durchsetzung des Regresses sei jedoch rechtsmissbräuchlich, da die Verordnungen medizinisch indiziert gewesen seien, keine daraus folgenden zusätzlichen Einnahmen beim Chefarzt entstanden seien und der Regress existenzgefährdend wirke.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig