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  • 30.09.2021 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Unvollständig überwundene Abhängigkeitserkrankung: Ärztliche Approbation darf ruhen

    | Das Ruhen der ärztlichen Approbation darf angeordnet werden, sofern der betreffende Arzt den aus medizinischer Sicht erforderlichen Nachweis einer mindestens einjährigen Opioidabstinenz nicht führen kann (Verwaltungsgericht [VG] Ansbach, Beschluss vom 30.07.2021, Az. AN 4 S 21.01357). Die Entscheidung erging zwar gegen einen niedergelassenen Arzt, ist wegen ihres berufsrechtlichen Gehalts aber auch für Krankenhausärzte relevant. |