· Fachbeitrag · Berufsrecht
Verurteilung wegen Sexualstraftaten kann Entzug der ärztlichen Approbation begründen
von RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin, matthias-losert.de
Wenn ein Arzt wegen schwerer Sexualstraftaten strafrechtlich verurteilt wird, darf die Approbationsbehörde dieses Urteil als Entscheidungsgrundlage nutzen, dem verurteilten Arzt zusätzlich die Approbation zu entziehen. Ein angestellter Krankenhausarzt scheiterte mit seiner Klage gegen die Entziehung seiner Approbation vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth (Urteil vom 01.08.2025, Az. B 8 K 23.637).
Arzt erhält mehrjährige Hafttrafe wegen sexueller Vergehen
Im Jahr 2018 wurde ein Gefäßchirurg, der an einem Krankenhaus tätig war, u. a. wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses und Verletzung des höchstpersönlichenLebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Er erhielt außerdem nach § 70 Strafgesetzbuch (StGB) ein fünf Jahre andauerndes Berufsverbot für die Tätigkeit als Arzt.
Konkret hatte der Arzt in den Jahren 2008 bis 2014 an zehn Patientinnen und zwei Mitarbeiterinnen im sedierten Zustand sexuell motivierte Handlungen vorgenommen. Es handelte sich dabei um Spreizungen der Schamlippen, die Einführungen von vaginalen Ultraschallsonden, dem Einführen eines Analstöpsels („Butt-Plug“) und dem Einführen eines Fingers in Vagina und Anus. Diese Handlungen hat der Arzt fotografiert und gefilmt.
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