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  • 15.04.2024 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Gerichtsurteil stärkt die Rechte ausländischer Ärztinnen und Ärzte im Approbationsverfahren

    Wenn ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ein Approbationsverfahren durchlaufen, hat die gutachterliche Gleichwertigkeitsprüfung Vorrang vor der Kenntnisprüfung. Zudem dürfen die Prüfer den Prüfungsgegenstand nicht beliebig ausweiten (Oberverwaltungsgericht [OVG] Sachsen, Urteil vom 29.08.2023, Az. 2 A 370/22). Das Urteil stärkt die Position ausländischer Ärzte und liefert einen schlagkräftigen Anknüpfungspunkt für Prüfungsanfechtungen, denn Fälle wie der folgende kommen in der Praxis häufiger vor.