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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Anerkennung ausländischer Heilberufsqualifikationen: Gesetz bringt Paradigmenwechsel

    von RAin Lea Sammerl, Voss.Partner, Münster, voss-medizinrecht.de

    Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen soll qualifizierten Gesundheitsfachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenwirken. Die am 26.03.2026 vom Bundestag beschlossene und am 08.05.2026 vom Bundesrat gebilligte Reform tritt zum 01.11.2026 in Kraft. Betroffen sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Hebammen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Die wohl einschneidendste Änderung betrifft die Anerkennung von Drittstaatenqualifikationen.

    Standardisierte Berufszulassungsprüfung soll verstärkt angewendet werden

    Bislang war die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung der Regelfall. Die zuständige Landesbehörde prüfte anhand von Ausbildungsnachweisen, Curricula und Ausbildungsinhalten, ob wesentliche Unterschiede zur deutschen Referenzausbildung bestehen. Umfangreiche Berufserfahrung konnte dabei zum Ausgleich festgestellter Defizite berücksichtigt werden. Häufig konnten theoretische Unterschiede durch anerkannte Fortbildungen und praktische Defizite durch gezielte Rotationen ausgeglichen werden. Erst wenn wesentliche Unterschiede verblieben, kam eine Kenntnisprüfung als Ausgleichsmaßnahme in Betracht.

     

    Künftig soll die Kenntnisprüfung zum Regelfall werden. Die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bleibt zwar erhalten, wird jedoch grundsätzlich nur noch auf Antrag durchgeführt. Antragsteller müssen sich künftig innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung für einen der beiden Verfahrenswege entscheiden. Damit vollzieht der Gesetzgeber einen deutlichen Paradigmenwechsel. Während bislang die verwaltungsrechtliche Gleichwertigkeitsprüfung den Ausgangspunkt bildete, soll die Anerkennung künftig verstärkt über eine standardisierte Berufszulassungsprüfung erfolgen.