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  • 08.09.2026 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Auch laufende Behandlung kann Aufklärung über Therapiealternativen erfordern

    Auch während einer laufenden Behandlung kann eine Aufklärung des Patienten erforderlich sein. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Urteil vom 09.03.2026, Az. 5 U 5/24) im Fall einer Notsectio, die trotz Uterusruptur unterlassen wurde. Die Entscheidung ist nicht nur für Gynäkologen, sondern für alle Fachbereiche relevant.