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  • 21.06.2018 · Nachricht · Privatliquidation – Geriatrie/Neurologie/Psychiatrie

    Kosten für Testbögen

    | In der Sprechstunde/Ambulanz im Rahmen psychometrischer Testverfahren aufgewandte Kosten für Testbögen und Auswertungsblätter sind ein nach § 10 GOÄ berechenbares Material (im Rahmen stationärer Behandlung sind Sachkosten i. d. R. nicht zusätzlich berechenbar). Zu beachten ist aber, dass nur die tatsächlich mit der einmaligen Anwendung verbrauchten Materialien (nicht z. B. die Kosten für eine wiederverwendbare Schablone oder Auswertungsprogramme) berechnet werden können und die Kosten die Schwelle des nach § 10 Abs. 2 nicht berechenbaren „Kleinmaterials“ (die bei etwa einem Euro gesehen wird) übersteigen müssen. |