11.04.2018 · Fachbeitrag · Persönliche Leistungserbringung
Wahlleistungen in der multimodalen Schmerztherapie: So wahren Sie den Vergütungsanspruch
Wenn Sie als Wahlarzt eine multimodale Schmerztherapie als Wahlleistung abrechnen, müssen Sie nicht alle darin enthaltenen Wahlleistungen persönlich erbringen (CB 09/2017, Seite 13). Trotzdem verweigern deshalb viele Patienten oder Kostenträger die Zahlung. Wie Sie als Wahlarzt vorgehen, um Ihren Vergütungsanspruch zu wahren, fasst der CB zusammen.
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