Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 11.04.2018 · Fachbeitrag · Persönliche Leistungserbringung

    Wahlleistungen in der multimodalen Schmerztherapie: So wahren Sie den Vergütungsanspruch

    | Wenn Sie als Wahlarzt eine multimodale Schmerztherapie als Wahlleistung abrechnen, müssen Sie nicht alle darin enthaltenen Wahlleistungen persönlich erbringen (CB 09/2017, Seite 13). Trotzdem verweigern deshalb viele Patienten oder Kostenträger die Zahlung. Wie Sie als Wahlarzt vorgehen, um Ihren Vergütungsanspruch zu wahren, fasst der CB zusammen. |