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  • 18.01.2017 · Fachbeitrag · Materialkosten

    Bayerischer VGH: Belegärzte können Auslagen für Sachkosten nach § 10 GOÄ berechnen

    Belegärzte dürfen Auslagen für Materialkosten bei stationären Behandlungen selbst abrechnen. Das gilt auch dann, wenn diese Materialkosten grundsätzlich schon in der vom Krankenhaus berechneten Sachkostenpauschale enthalten sind. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof [BayVGH], Urteil vom 02.05.2016, Az. 14 B 15.1407).