06.03.2026 · Fachbeitrag · Gastroenterologie
Wird die Berechnung der Nr. 634 GOÄ neben den Nrn. 685/687 GOÄ zu recht abgelehnt?
| Frage: „Vereinzelt lehnen Kostenträger die Nr. 634 GOÄ analog (Narrow Band Imaging [NBI] und/oder Blue Light Imaging [BLI]/Light Color Imaging [LCI]) ab, die die Ärzte zur 685/687 berechnen. Begründung: Die eingesetzten Zusatzverfahren (NBI/BLI/LCI/) gelten nicht als eigenständig berechnungsfähige Leistungen. Sie seien technische Varianten der Bildgebung innerhalb der Koloskopie. Daher nicht zusätzlich abrechenbar. Haben Sie noch eine Argumentationshilfe?“ |
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