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  • 21.12.2021 · Nachricht · Coronapandemie

    Nr. 383A statt Nr. 245A: Gestutzte GOÄ-Hygienepauschale gilt bis zum 31.03.2022

    | Auch im ersten Quartal 2022 kann bei Privatpatienten eine Hygienepauschale abgerechnet werden, um aufwendige Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie zu erfüllen. Die Kostenträger haben allerdings dafür gesorgt, dass die Höhe dieser Pauschale deutlich auf 4,02 Euro je persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) reduziert wird. Auch die coronabedingte Hygienepauschale für Durchgangsärzte nach der UV-GOÄ wurde bis zum 31.03.2022 verlängert. |