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Wie kann ich ärztliche E-Mail-Korrespondenz mit Patienten abrechnen?
FRAGE: „Ich schreibe meinen Privatpatienten häufig E-Mails, in denen ich Fragen zur Diagnostik, Therapie und Weiterbehandlung beantworte. Gibt es eine Möglichkeit, diese E-Mail-Korrespondenz abzurechnen?“
Antwort: Eine Abrechnung ist grundsätzlich möglich. Der Vorstand der Bundesärztekammer )BÄK) hat in seiner Sitzung vom14./15.05.2020 (Wahlperiode 2019/2023) Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen u.a.:
- Beratung durch den Arzt mittels E-Mail (Chat und SMS ausgeschlossen)analog Nr. 1 GOÄ
- Ausstellung von Rezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen mittels Videotelefonie, E-Mail (Chat und SMS ausgeschlossen), durch Medizinische Fachangestellte analog Nr. 2 GOÄ
- Erstellung oder Aktualisierung und ggf. elektronische Übersendung eines Medikationsplans analog Nr. 70 GOÄ
Quelle: ID 50691833