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  • · Nachricht · Beratung

    Wie kann ich ärztliche E-Mail-Korrespondenz mit Patienten abrechnen?

    FRAGE: „Ich schreibe meinen Privatpatienten häufig E-Mails, in denen ich Fragen zur Diagnostik, Therapie und Weiterbehandlung beantworte. Gibt es eine Möglichkeit, diese E-Mail-Korrespondenz abzurechnen?“

     

    Antwort: Eine Abrechnung ist grundsätzlich möglich. Der Vorstand der Bundesärztekammer )BÄK) hat in seiner Sitzung vom14./15.05.2020 (Wahlperiode 2019/2023) Abrechnungsempfehlungen zu telemedizinischen Leistungen beschlossen u.a.:

     

    • Beratung durch den Arzt mittels E-Mail (Chat und SMS ausgeschlossen)analog Nr. 1 GOÄ
    • Ausstellung von Rezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen mittels Videotelefonie, E-Mail (Chat und SMS ausgeschlossen), durch Medizinische Fachangestellte analog Nr. 2 GOÄ
    • Erstellung oder Aktualisierung und ggf. elektronische Übersendung eines Medikationsplans analog Nr. 70 GOÄ

     

    Quelle: ID 50691833