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  • 01.08.2004 | Weiterbildung

    Wegfall des AiP: Wie geht es weiter?

    Ab dem 1. Oktober 2004 fällt der AiP weg. Wenn Sie in Ihrer Abteilung AiPler beschäftigen, stellt sich für Sie die Frage, wie es dann weitergeht. Kann der ehemalige Arzt im Praktikum weiter in Ihrer Abteilung arbeiten? Leider sind die Regelungen sehr kompliziert. Kritisch sind vor allem zwei Punkte:

  • Es herrscht Unklarheit darüber, ob zum 1. Oktober die Teilapprobation des AiP erlischt oder weiter gültig ist. Das Gesetz wurde unklar gefasst, so dass verschiedene Interpretationen möglich sind.

    Einzelne Landesprüfungsämter und Krankenhausgesellschaften sind der Auffassung, dass die alte Berufserlaubnis für den AiPler zum 1. Oktober erlischt - eine weitere Tätigkeit als Arzt ist dann nur möglich, wenn rechtzeitig die Vollapprobation beantragt und erteilt wurde (zum Beispiel ist dies in Nordrhein-Westfalen der Fall). Nach einer anderen Auffassung gilt die Teilapprobation auch nach dem 1. Oktober weiter, so dass all diejenigen, die den Antrag auf Vollapprobation noch nicht oder zu spät gestellt haben, zunächst weiterarbeiten können (zum Beispiel in Bayern).

  • Wie werden die Stellen für Ärzte im Praktikum in normale Assis-tenzarztstellen umgewandelt? Gesundheitsministerin Ursula Schmidt hat für die Umwandlung der AiP-Stellen in volle Assis-tenzarztstellen 300 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Dieses Geld wird den Krankenhäusern allerdings nicht automatisch zur Verfügung gestellt, sondern muss in den Budgetver-handlungen mit den Kostenträgern vereinbart werden.
    Praxistipp:
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verwaltung, ob die notwendigen Gelder für die Umwandlung der AiP-Stellen in Assistenzarztstellen zur Verfügung stehen. Auch in den Budgetverhandlungen für das Jahr 2005 können die Zuschläge für das Jahr 2004 noch berücksichtigt werden.
  • Weisen Sie die AiPler in Ihrer Abteilung darauf hin, dass sie rechtzeitig die Approbation beantragen sollen. Es ist damit zu rechnen, dass im September zahlreiche Anträge bei den Behörden eingereicht werden und es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt. Daher ist es sinnvoll, Erkundigungen bei den Landesprüfungsämtern und Regierungspräsidenten einzuholen, ob nach deren Auffassung zum 1. Oktober die Berufserlaubnis für AiPler erlischt oder vorläufig weiter gültig ist, bis die Approbation erteilt wird.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 1 | ID 96895