Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.02.2009 | Vergütung

    Die neue Vergütungsstudie mit den aktuellen Chefarzteinkommen

    von Jürgen Schoder/Christian Näser, Projektleiter der Vergütungsstudie 2008, Kienbaum Management Consultants GmbH

    Die durchschnittlichen Gesamteinkünfte der Chefärzte sind im Jahre 2008 gegenüber 2006 um 3,1 Prozent gesunken. Zu diesem Ergebnis kommt die neue Kienbaum-Vergütungsstudie „Führungskräfte in Krankenhäusern 2008“. In diesem Beitrag werden die Gründe für diese Entwicklung aufgezeigt. Außerdem wird die Höhe der Einkünfte von Chefärzten in einzelnen Fachabteilungen dargestellt.  

    Worauf beruhen die Ergebnisse der Studie?

    Neben der Vergütung von nichtärztlichen Führungskräften wird in der Kienbaum-Studie ausführlich die Vergütungssituation von Chefärzten beschrieben. An der Befragung beteiligten sich 157 Krankenhäuser. In die Auswertung konnten die Vergütungsinformationen von 716 nichtärztlichen Führungskräften sowie 1.011 Ärzten einbezogen werden.  

    Trend: Statt der Privatliquidation gibt es nun eine Bonusvereinbarung

    Bei genauer Analyse stellt man fest, dass die Absenkung ihre Ursache in der derzeitigen Vertragspraxis der Krankenhäuser hat. Die Kliniken gehen vermehrt dazu über, den Chefärzten bei neuen Verträgen statt der Privatliquidation eine Bonusvereinbarung anzubieten. Die durchschnittlichen Einkünfte pro Jahr liegen bei der Bonusvereinbarung um 50 Prozent unter denen der Privatliquidation (siehe hierzu die Tabelle auf der nächsten Seite).  

     

    Hatten vor zehn Jahren noch über 90 Prozent der Chefärzte ein Liquidationsrecht, so liegt dieser Prozentsatz bei den Verträgen, die nicht älter als drei Jahre sind, inzwischen bei nur noch 39 Prozent. Im Durchschnitt erzielten die Chefärzte mit alten Verträgen in 2008 4,5 mal so hohe variable Vergütungen wie die Kollegen mit neuen Verträgen.  

    Gestaltungsformen bei der variablen Vergütung

    Dennoch ist das Liquidationsrecht immer noch die dominierende Gestaltungsform der variablen Vergütung von Chefärzten. Alternativ dazu sieht eine Anzahl von Chefarztverträgen die Form der Beteiligungsvergütung vor. Die Bonusvereinbarung ist eine weitere Gestaltungsmöglichkeit der variablen Vergütung. In der Praxis sind auch Kombinationen dieser drei Formen anzutreffen.