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  • 05.05.2008 | Tarifrecht

    Die neuen Tarife für die ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter

    von RA Gereon Kalus, Krankenhausrecht, Kanzlei für das gesamte Medizinrecht, KrankenhausRecht@aol.com

    Mit den Tarifabschlüssen am 31. März und 8. April 2008 haben sich die kommunalen Krankenhausarbeitgeber und Gewerkschaften auf eine neue Vergütung bei den ärztlichen und den nichtärztlichen Mitarbeitern geeinigt. Der nachfolgende Beitrag gibt dem Chefarzt einen aktuellen Überblick über die im Krankenhausbereich geltenden neuen Tarife seiner ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter.  

    Die neuen Tarife für Krankenhausärzte

    Nach langen Verhandlungen haben sich der VKA und der Marburger Bund in Wiesbaden am 8. April 2008 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Er bedeutet einen Lohnzuwachs von rund acht Prozent. Die Einigung vom 8. April 2008 betrifft etwa 55.000 Ärzte an rund 700 Kreiskrankenhäusern und städtischen Kliniken. Die Tarifeinigung bringt Änderungen in der Ärztetabelle. Die beiden folgenden Übersichten zeigen die Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-Ärzte/VKA ab dem 1. April 2008 und dem 1. Januar 2009 auf. Das Kostenvolumen für den Tarifabschluss beträgt nach Auffassung der Tarifparteien bezogen auf alle kommunalen Krankenhäuser rund 300 Mio. Euro.  

     

    Die neuen Ärztetabellen (Tarifgebiete West und Ost) ab 1. April 2008

    Entgeltgruppe  

    Grundentgelt  

    Entwicklungsstufen  

    Stufe 1  

    Stufe 2  

    Stufe 3  

    Stufe 4  

    Stufe 5  

    IV  

    6.861,90 Euro  

    –  

    –  

    –  

    –  

    III  

    5.833,33 Euro  

    6.176,19 Euro  

    –  

    –  

    –  

    II  

    4.657,14 Euro  

    5.047,62 Euro  

    5.390,43 Euro  

    5.590,48 Euro  

    5.785,71 Euro  

    I  

    3.528,57 Euro  

    3.728,57 Euro  

    3.871,43 Euro  

    4.119,05 Euro  

    4.414,29 Euro  

     

    Die neuen Ärztetabellen (Tarifgebiete West und Ost) ab 1. Januar 2009

    (mit dem Marburger Bund noch nicht abgestimmt)  

    Entgeltgruppe  

    Grundentgelt  

    Entwicklungsstufen  

    Stufe 1  

    Stufe 2  

    Stufe 3  

    Stufe 4  

    Stufe 5  

    IV  

    7.122,65 Euro  

    –  

    –  

    –  

    –  

    III  

    6.055,00 Euro  

    6.410,89 Euro  

    –  

    –  

    –  

    II  

    4.834,11 Euro  

    5.239,43 Euro  

    5.595,32 Euro  

    5.802,92 Euro  

    6.005,57 Euro  

    I  

    3.662,66 Euro  

    3.870,26 Euro  

    4.018,54 Euro  

    4.275,57 Euro  

    4.582,03 Euro  

    Die Anlage A zum TV-Ärzte/VKA enthält ab dem 1. April 2008 die hier aufgeführten Entgelte. Diese Tabellenentgelte werden ab dem 1. Januar 2009 um 3,8 Prozent erhöht. Die Anlage A zum TV-Ärzte/VKA findet ab dem 1. April 2008 auf die Ärzte im Tarifgebiet Ost Anwendung. Eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2009 wurde vereinbart. Die Stufenlaufzeiten der Entgeltgruppe II Stufe 3 und Stufe 4 werden zum 1. Januar 2009 von 48 bzw. 60 Monaten auf jeweils 24 Monate reduziert. Die Stufenlaufzeiten der Entgeltgruppe I (§ 19 Abs. 1 Buchst. a TVÄrzte/VKA) können mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2009, gekündigt werden. Die geltende Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.  

    Die neuen Regelungen für die nichtärztlichen Mitarbeiter

    Am 31. März 2008 haben sich die Tarifparteien – VKA mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion in Potsdam – geeinigt und sich auf die sogenannte „Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern“ verständigt. Dieser Tarifabschluss betrifft die „übrigen“ Beschäftigten in Krankenhäusern – also nicht die Ärzte. Die „Besonderen Regelungen für die Krankenhäuser“ sind: