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  • 01.07.2006 | Steuern

    Ein-Prozent-Regelung nur noch bei überwiegender Nutzung des PKW für die Praxis

    Im April 2006 wurde das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“ verabschiedet. Damit ist es nun amtlich: Chefärzte, die ihren PKW als gewillkürtes Betriebsvermögen der freiberuflichen Praxis zugeordnet haben, können rückwirkend zum 1. Januar 2006 den privaten Nutzungsanteil an den PKW-Kosten nicht mehr nach der Ein-Prozent-Regelung schätzen.  

     

    Was das im Einzelnen für Sie als Chefarzt bedeutet, erfahren Sie im folgenden Beitrag:  

     

     

    Am 7. April 2006 wurde das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“ verabschiedet. Damit ist es nun amtlich: Chefärzte, die ihren PKW als gewillkürtes Betriebsvermögen der freiberuflichen Praxis zugeordnet haben, können rückwirkend zum 1. Januar 2006 den privaten Nutzungsanteil an den PKW-Kosten nicht mehr nach der Ein-Prozent-Regelung schätzen.