Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2003 | Krankenhausfinanzierung

    Wichtige Änderungen der Kodierrichtlinien für das Jahr 2003

    Seit den ersten Konzepten für die Einführung von DRGs in Deutschland wurde von den dafür Verantwortlichen stets davon gesprochen, dass es sich um ein " lernendes System" handele. Mit diesem Begriff wird euphemistisch umschrieben, dass mit den G-DRGs in der Version 1,0 in Deutschland kein sorgfältig entwickeltes und in der Praxis erprobtes Abrechnungssystem eingeführt wird, sondern de facto das australische DRG-System vorläufig nur übersetzt und den deutschen Krankenhäusern - unbeachtet der strukturellen Unterschiede zu Australien - übergestülpt wurde.

    Es bleibt die Hoffnung, dass bis zur so genannten "Scharfschaltung" des Systems im Jahre 2007 die Mängel ausgemerzt und ein tragfähiges Abrechnungssystem geschaffen wird. Die bisherigen Erfahrungen lassen jedoch berechtigte Zweifel aufkommen. Dabei ist zu beachten: Jede Änderung des laufenden Systems im Sinne einer Verbesserung ist zwar wünschenswert, kostet jedoch durch die Personalschulungen und die Software-Änderungen zur Verarbeitung der DRGs erheblichen personellen und finanziellen Aufwand. Vor diesem Hintergrund sind die Änderungen der Kodierrichtlinien für das Jahr 2003 zu sehen. Seit Januar gelten die Kodierrichtlinien (KDR) in der Version 2003. Nachfolgend berichten wir über die wichtigsten Änderungen.

    So erkennen Sie die veränderten Kodierrichtlinien

    Die wirklich wichtigen Änderungen der KDR sind leicht zu erkennen. Zur Erinnerung: Die allgemeinen Kodierrichtlinien zu Diagnosen sind am Buchstaben "D" und die allgemeinen Kodierrichtlinien zu Prozeduren am Buchstaben "P" vor der Nummer zu erkennen. Alle KDR der Version 2002 sind neben einer vierstelligen Zahl mit dem Buchstaben "a" versehen. Die KDR der Version 2003, bei denen eine gravierende inhaltliche Änderung vorgenommen wurde, sind durch den Buchstaben "b" markiert. Insgesamt handelt es sich dabei um 20 Kodierrichtlinien.

     Übersicht: Die veränderten Kodierrichtlinien 

    D002b Hauptdiagnose
    Die ohnehin umfangreiche Kodierrichtlinie zur "Hauptdiagnose" wurde um Regelungen zu folgenden Punkten erweitert:
  • geplanter Folgeeingriff
  • interne Verlegungen zwischen Abteilungen nach BPflV und KHEntgG
  • Rückverlegungen aus anderen Krankenhäuse
  • Tagesfall/mehrtägiger Aufenthalt
    D003b Nebendiagnosen
    In der Version 2002 war eine Randbedingung für die Definition einer relevanten Nebendiagnose die "verlängerte Dauer des stationären Aufenthaltes". Diese Formulierung wurde ersatzlos gestrichen. Entscheidend ist, dass die Nebendiagnose unabhängig von der Dauer des stationären Aufenthaltes zu einem erhöhten Verbrauch von Ressourcen führt.
    D008b Verdachtsdiagnosen
    Die unterschiedliche Kodierung in Abhängigkeit von einer Entlassung nach Hause oder einer Verlegung in eine andere Klinik wurde beibehalten. Zur Verdeutlichung wurde folgende Definition der KDR vorangestellt: "Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie: Diagnosen, die am Ende des stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind."
    P005b Multiple/Bilaterale Prozeduren
    Die Tabelle mit den Prozeduren, die nur einmal für den stationären Aufenthalt zu kodieren sind, wurde modifiziert.
    P013b Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation
    Die neue Kodierrichtlinie orientiert sich nun konsequent an den Bestimmungen des OPS 301 zum Thema "Reoperation".
    0202b Komplikationen im Zusammenhang mit Neubildungen
    Eine Tumorkachexie ist immer mit dem ICD-10-Kode " R 64 " zu verschlüsseln. Die zur Zeit noch geltenden Ausschlussbestimmungen zum ICD-10 Kode R 64 (Alimentärer Marasmus, Kachexie durch bösartige Neubildung, Kachexie-Syndrom infolge HIV-Krankheit) finden keine Anwendung und werden bei der nächsten Revision des ICD-10-gestrichen.
    0205b Malignomnachweis nur in der Biopsie
    Bislang galt diese KDR nur für vermutete Malignome der Mamma, nun gilt sie für alle vermuteten Malignome.
    0211b Chemotherapie bei Neubildungen und 0213b Strahlentherapie
    Zusätzlich wurde jeweils ein Hinweis darauf aufgenommen, dass der ICD-10-Kode Z51.0 Strahlentherapie-Sitzung auch für eine therapeutische Applikation von radioaktiven Substanzen zu verwenden ist.
    0610b Liquordrainage, Liquorshunt
    Die Möglichkeiten zur Kodierung der externen Ventrikeldrainage bei intrakraniellen Operationen wurden erweitert.
    0911b Schrittmacher/Defibrillatoren
    Die Kodierung zum Aggregatwechsel eines Defibrillators ist jetzt über den ICD-10-Kode Z45.0 Anpassung und Handhabung eines künstlichen Herzschrittmachers zu verschlüsseln, nicht mehr über den Kode Z45.8 Anpassung und Handhabung von sonstigen implantierten medizinischen Geräten wie bisher.
    1001b Maschinelle Beatmung
    Eine besonders wichtige Regel, da die Langzeitbeatmung im DRG-System besonders hoch vergütet wird. Die neue DKR enthält folgende Änderungen:
  • eine Rundungsregel bei Addition mehrerer Beatmungszeiten;
  • Klarstellungen zur Frage, wann die Beatmung während einer Operation auf die gesamte Beatmungszeit angerechnet wird und wann nicht.
    1207b Hauttransplantation
    Eine ganz neue Kodierrichtlinie: Bei Hauttransplantationen ist der Kode für die Entnahme des Transplantates nur anzugeben, wenn dieser Eingriff in einer gesonderten Sitzung erfolgt.
    1504b Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft und 1508b Dauer der Schwangerschaft
    Die Regeln zur Verwendung des Kode O08.- Komplikationen nach Abort, Extrauterin-gravidität und Molenschwangerschaft sowie zur Angabe der Schwangerschaftsdauer wurden spezifiziert.
    1510b Komplikationen in der Schwangerschaft
    Neu ist folgende Regelung: "Diffuse Beschwerden bei bestehender Schwangerschaft, für die keine spezifische Ursache gefunden wird, sind mit O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind zu kodieren."
    1519b Frühgeburt
    Ausführliche Regelungen zur Kodierung von vorzeitigen Wehen über den ICD-10-Kode O47.0 Frustrane Kontraktionen vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche als Haupt- oder als Nebendiagnose
    1903b Fraktur und Luxation
    Neu ist eine Regelung zur Kodierung und Definition von "Knochenkontusionen" ("bone bruises").
    Hier können Sie Verbesserungsvorschläge einreichen

    Die DRGs sind als "lernendes System" konzipiert und daher lebt dieses System von der Rückmeldung der Anwender. Das für die Betreuung der deutschen DRGs zuständige "Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus" - kurz: InEK - hat ein "Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2004" veröffentlicht. Es handelt sich dabei um ein formalisiertes Vorschlagsverfahren. Vorschlagsberechtigt sind:

  • die Träger der Selbstverwaltung im Bereich der stationären Versorgung;
  • die medizinischen Fachgesellschaften;