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  • · Fachbeitrag · Abrechnungswissen

    Kodierfragen und Diagnosen: Grundwissen für den Chefarzt

    von Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de 

    | Kodierfragen sind regelmäßig Gegenstand von Vergütungsstreitigkeiten mit den Krankenkassen. Oftmals wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Kodierung in rechtlicher oder medizinischer Hinsicht angezweifelt. Dabei geht es vor allem um die Diagnosen, die kodiert und damit zur Grundlage der Abrechnung gemacht wurden. Was sollte der Chefarzt zu diesem Thema wissen, um mit dem Medizincontrolling auf Augenhöhe zu kommunizieren und nachgeordnete Ärzte anweisen zu können? |

    Die Hauptdiagnose

    Die maßgeblichen Kodierregelungen finden sich in den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR). Zentral ist zunächst die Frage, welche Diagnose als sogenannte Hauptdiagnose - also die hauptsächlich für den stationären Klinikaufenthalt verantwortliche Diagnose - zu kodieren ist. Bei der Bewertung, welche Erkrankung die Aufnahme vor allem verursacht hat, kommt es auf die Evaluation der Befunde am Behandlungsende an. Selbst Befunde, die nach Entlassung des Patienten eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.

     

    Somit kann die als Hauptdiagnose zu kodierende Diagnose eine gänzlich andere sein als die eingangs gestellte Aufnahmediagnose oder Einweisungsdiagnose. Entpuppt sich die Einweisungsdiagnose als falsch und wird der Patient dann stationär hauptsächlich wegen einer anderen Erkrankung behandelt, kann diese andere Erkrankung als Hauptdiagnose anzusetzen sein.