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  • 02.06.2008 | Gesetzgebung

    Neues vom Gemeinsamen Bundesausschuss

    Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Konkretisierung der onkologischen Erkrankungen) wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet. Somit wird er nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten (Konsequenzen siehe hierzu im „Chefärzte Brief“ Nr. 3, S. 2).  

     

    Des Weiteren wurde der GBA-Beschluss zur Qualitätssicherungsvereinbarung zum Bauchaortenaneurysma im Bundesanzeiger veröffentlicht (Einzelheiten hierzu im „Chefärzte Brief“ Nr. 4, S. 1). Er tritt wie erwartet am 1. Juli 2008 in Kraft. Die Beschlüsse können Sie unter www.g-ba.de/informationen/beschluesse abrufen.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 4 | ID 119627