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  • · Fachbeitrag · Sektorenübergreifende Versorgung

    G-BA vereinheitlicht Qualitätsanforderungen in der ASV

    von RA, FA MedR, Mediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) hat sich bundesweit etabliert und ist in vielen Krankenhäusern ein fester Bestandteil sektorenübergreifender Versorgung. Der für die weitergehende Ausgestaltung der ASV zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 08.11.2023 einen neuen Beschluss gefasst, mit dem die bisher bundesweit recht unterschiedlich überprüften Qualitätsanforderungen schrittweise vereinheitlicht werden sollen (online unter i ww.de/s10059 ). Der Beschluss tritt zum 01.03.2024 in Kraft. Dieser Beitrag stellt die damit einhergehenden Neuerungen vor. |

    Der G-BA legt die Kriterien für die Teilnahme an der ASV fest

    Die ASV ist eine ambulante Versorgungsform, die sowohl niedergelassenen Vertragsärzten als auch Krankenhausärzten die Behandlung von Patienten mit entsprechenden Krankheitsbildern und dadurch neue Optionen und extrabudgetäre Verdienstmöglichkeiten eröffnet. Das generelle Merkmal der ASV besteht in der ambulanten Versorgung von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen durch ein interdisziplinäres Team, wobei ungeachtet dessen jeder Leistungserbringer letztlich autark tätig bleibt und abrechnet.

     

    In den sog. Konkretisierungen zur ASV-Richtlinie (ASV-RL) legt der G-BA die Voraussetzungen in personeller und sachlicher Hinsicht fest, die ein Team für die Behandlung des jeweiligen Krankheitsbildes vorhalten muss. Konkretisierungen bestehen für eine Vielzahl von Krankheitsbildern, u. a. für diverse onkologische Entitäten, rheumatologische Erkrankungen, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, Multiple Sklerose etc.