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  • 01.10.2007 | Finanzen privat

    Was erfährt das Finanzamt im Todesfall?

    Abonnenten stellen uns immer wieder Fragen aus dem privaten finanziellen Bereich, die wir aus Platzgründen im „Chefärzte Brief“ nicht berücksichtigen können. Diesen besonderen Service erhalten Sie daher nun online: Jeden Monat veröffentlichen wir einen Beitrag zu privaten Finanzfragen (Steuern, Geldanlage, Versicherungen etc.). Diese Beiträge erhalten Sie im geschlossenen Bereich unter www.iww.de in der Rubrik „Online-Beiträge“, wenn Sie sich unter „myIWW“ eingeloggt haben.  

     

    Der erste Beitrag aus unserem neuen, für Abonnenten kostenlosen Service-Angebot beschäftigt sich mit der Frage, welche Informationen das Finanzamt im Todesfall über Depot, Kontostand und Vermögen des Verstorbenen erhält und welche Auswirkungen dies für den oder die Erben haben kann.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 13 | ID 113059