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  • 01.10.2003 | Aktuelle Rechtsprechung

    EuGH-Urteil: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 9. September 2003 (Az: C-151/02) entschieden, dass Bereitschaftsdienste in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden müssen. Der Gerichtshof stellt klar, dass der Bereitschaftsdienst, den ein Arzt in Form persönlicher Anwesenheit im Krankenhaus leistet, in vollem Umfang Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie darstelle, auch wenn es dem Betroffenen in Zeiten, in denen er nicht in Anspruch genommen wird, gestattet ist, sich an seiner Arbeitsstelle auszuruhen.

    Was die EuGH-Richter nun im Einzelnen zu der Entscheidung sagten und mit welchen Konsequenzen der Chefarzt für seine Abteilung rechnen muss bzw. welche taktischen Erwägungen er in seinem Gespräch mit der Krankenhausleitung berücksichtigen sollte, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe des "Chefärzte-Brief".

    Quelle: Ausgabe 10 / 2003 | Seite 5 | ID 96822