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  • · Fachbeitrag · Verbraucherdarlehen

    Keine Kosten für den Jahreskontoauszug

    | Die in den AGB eines Kreditinstituts enthaltene Klausel, nach der für die Erteilung eines Jahres-Kontoauszugs bei Verbraucherdarlehensverträgen eine Gebühr erhoben wird, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (LG Frankfurt 6.3.13, 2 O 274/12, Abruf-Nr. 133385 ). |

     

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der sich das LG Frankfurt angeschlossen hat, sind Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar. Nach dem gesetzlichen Leitbild kann für solche Tätigkeiten kein Entgelt beansprucht werden. Durch diese Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung wird eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der Kunden des Verwenders bereits indiziert (BGH NJW 11, 2640; NJW 09, 2051).

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 291 | ID 42427907

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