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Fragen und Antworten der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 7.1.26 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt (WPK, Mitteilung vom 20.1.26).
Die Überarbeitungen greifen vor allem der Kompromissvorschlag aus den Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vom Dezember 2025 auf. Dieser sieht insbesondere vor, dass Unternehmen beziehungsweise Konzerne verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und prüfen zu lassen, wenn die Schwellenwerte von 1.000 Beschäftigen und 450 Mio. Euro Umsatzerlöse überschritten werden. Darüber hinaus wurden einige Kürzungen und Klarstellungen sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
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