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  • · Fachbeitrag · Gründungsberatung

    Besonderheiten bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit: Die aktuellen Regelungen für 2012

    von StB Dr. Dorothee Böttges-Papendorf, Bornheim

    | Mit Wirkung ab 28.12.11 haben sich die Fördervoraussetzungen für arbeitslose Existenzgründer verändert: Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (BGBl I 11, 2854) wurde u.a. aus dem Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss eine Ermessensleistung. Das bedeutet nicht nur schlechtere Chancen auf einen Gründungszuschuss - auch die Sonderkonditionen bei Folgeleistungen, insbesondere beim Gründercoaching Deutschland, sind mit der Gewährung eines Gründungszuschusses verbunden. Die Regeln für Neuanträge werden nachfolgend erläutert. |

    1. Vorgründungsberatung

    Zunächst muss jeder Gründer einen Businessplan erstellen. Diesen benötigt er insbesondere auch, um die erforderliche positive Stellungnahme der fachkundigen Stelle zu erhalten. Arbeitslose Gründer bekommen dafür keine besonderen Fördermaßnahmen. Sie sollten deshalb die bundesweit von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) angebotenen Seminare und Coachings sowie das Angebot spezieller Bildungsträger nutzen. Letztere bieten z.B. geförderte Workshops zur Erstellung eines Businessplans gemäß dem Bundesprogramm „Richtlinien über die Förderung des unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops“ an.

     

    MERKE | In einem guten Coaching oder Vorgründungsseminar wird es dem Gründer auch ermöglicht, bereits konkret an seinem eigenen Businessplan zu arbeiten. Dieser zumindest als Rohgerüst vorbereitete Businessplan sollte Grundlage für alle weiteren Gespräche mit Ihnen als fachkundiger Stelle sein, wenn Sie die entsprechende Stellungnahme abgeben sollen.

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