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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung der Europäischen Union

    Omnibus I-Paket: EU-Parlament will Pflichten der CSDDD und CSRD lockern

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Am 13.11.25 hat das EU-Parlament über seine Verhandlungsposition bezüglich des sogenannten Omnibus I-Pakets abgestimmt, das insbesondere Lockerungen der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie vorsieht. Das Besondere: Das EU-Parlament geht in weiten Teilen noch über die Vereinfachungsvorschläge der EU-Kommission hinaus. BBP berichtet, was das für deutsche Unternehmen bedeutet. |

    1. Hintergrund

    Die ursprüngliche EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive ‒ CSDDD) sah vor, Unternehmen durch umfassende Berichtspflichten nachweispflichtig zu machen, dass in ihrer Lieferkette keine Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorkommen. Sie wurde 2024 beschlossen und war eigentlich bis Ende Juli 2026 in den Mitgliedstaaten umzusetzen. Sie sollte ab 2027 gelten. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht wurde auf Intervention der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft durch die sogenannte Stop-the-Clock-Richtlinie (RL EU 2025/794) um ein Jahr bis zum 26.7.27 verlängert. Im Februar 2025 hat die EU-Kommission dann entschieden, den ersten Stichtag für die Umsetzung um ein Jahr auf den 26.6.28 zu verschieben und weitere inhaltliche Erleichterungen für Unternehmen im Rahmen des Omnibus I-Pakets zu prüfen. Dabei geht es insbesondere um inhaltliche Änderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, und der CSDDD. Diese Änderungen sollen die Pflichten für Unternehmen vereinfachen und die Zahl der berichtspflichtigen Betriebe senken.

    2. EU-Parlament votiert für weitreichende Erleichterungen

    Noch im Oktober 2025 hatte das EU-Parlament den Entwurf des zuständigen Ausschusses zur Vereinfachung von CSDDD, CSRD sowie der Taxonomie abgelehnt. Mit dem Mehrheitsvotum vom 13.11.25 geht es nun mit seinem beschlossenen Standpunkt über die bisherigen Vereinfachungsvorschläge nochmals deutlich hinaus.