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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung der Europäischen Union

    Omnibus I-Paket und die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung

    von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    | Die EU-Kommission veröffentlichte am 26.2.25 die ersten beiden von drei geplanten Omnibus-Paketen. Neben der hier behandelten Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Omnibus I) ist Gegenstand von Omnibus II die Vereinfachung von Investitionen aus dem InvestEU-Programm, ebenfalls durch Erleichterungen von hiermit verbundenen Berichtspflichten. Ein weiteres Omnibus III-Paket zur Schaffung einer Unternehmenskategorie „small mid-caps“ und zum papierlosen Reporting ist für das zweite Quartal 2025 geplant (vgl. IDW, Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit, 13.2.25: EU veröffentlicht Arbeitsprogramm; abrufbar unter iww.de/s12740 ; Abruf 28.3.2025). |

    1. Reichweite des Omnibus I-Standardentwurfs

    • Im Mittelpunkt des Omnibus I-Pakets steht die Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die damit verbundene Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung.

     

    • Darüber hinaus soll die Umsetzungsfrist für die Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive vom 5.7.24, im Folgenden CSDDD), welche am 26.7.24 in Kraft getreten ist und welche die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht zu transformieren haben, um ein Jahr (d. h. auf Juli 2027) verlängert werden, was zumindest für die erste Tranche der hiernach berichtspflichtigen Unternehmen (> 5.000 Beschäftigte und > 1,5 Mrd. EUR weltweiter Umsatz) eine zeitliche Verschiebung der erstmaligen Anwendungsverpflichtung um ein Jahr zur Folge haben wird.