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  • · Fachbeitrag · Fördermittelberatung

    Beteiligungen an Unternehmen mit Fördermitteln abfedern!

    von Dipl.-Betriebsw. Christel Spielmann

    | Wo klassische Finanzierungsquellen versiegen, kann Beteiligungskapital helfen. Beteiligungskapital stellt Eigenkapital auf Zeit dar - Eigenkapital, weil es gegenüber anderen Geldgebern (z.B. Kreditinstituten) als haftendes Kapital gilt (und damit dem unternehmerischen Risiko unterliegt), auf Zeit, weil der Beteiligungsgeber dieses Eigenkapital nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellt. Dieses Beteiligungskapital lässt sich durch Fördermittel refinanzieren. Dadurch können Beteiligungsgeber ihre Beteiligung an einem einzelnen Unternehmen reduzieren und mehr Unternehmen in ihr Portfolio aufnehmen. Wie das funktioniert, zeigt der folgende Beitrag. |

    1. Pro und Contra Beteiligungskapital

    Die Gründe für und wider Beteiligungskapital sind vielschichtig. Naturgemäß gestaltet sich die Interessenlage von Investoren und Unternehmen unterschiedlich. Für Unternehmen bietet Beteiligungskapital folgende Vorteile:

     

    • Durch Beteiligungskapital wird dem Unternehmen Haftungskapital und ?Liquidität zugeführt; die Finanzierungsstruktur wird insgesamt verbessert.
    • Die stärkere Eigenkapitalunterlegung hilft, Kreditklemmen bei den Banken zu überwinden.
    • Für innovative Vorhaben stellt Wagniskapital als eine spezielle Form des Beteiligungskapitals häufig die einzige Möglichkeit dar, das Projekt anzuschieben.
    • Ggf. bringt der Investor nicht nur Kapital ein, sondern eröffnet auch ?Geschäftsbeziehungen („strategische“ Engagements).

     

    Gegen Beteiligungskapital aus Unternehmersicht spricht die teilweise Aufgabe der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit: Häufig erwarten Investoren ein Mitspracherecht, wenn Investitionen ab einer bestimmten Größenordnung anstehen. Auch die Weiterveräußerung der Beteiligung kann problematisch werden - wenn der neue Investor eine andere Unternehmensphilosophie vertritt, oder sogar ein Mitwettbewerber ist (daher: Vertragliches Mitspracherecht bei Weiterverkäufen der Anteile sichern!). Und „strategische“ Engagements können sich auch negativ auswirken - wenn es letztendlich auf eine verkappte „feindliche Übernahme“ hinausläuft.

     

    Hinweis | Wer Gewinnmaximierung an oberster Stelle setzt, wird hierin eine Chance sehen, nach einigen Jahren mit gutem Profit auszusteigen. Wer in einem Unternehmen aber die Verwirklichung eines Lebenstraums sieht, dem wird die Trennung vom eigenen Unternehmen schwerfallen.

     

    Beteiligungsgeber können - je nach Ausgestaltung des Vertrags - auf zweierlei Weise profitieren:

    • Sie erhalten eine jährliche Entgeltzahlung, die je nach Ausgestaltung des Vertrags sowohl fixe als auch variable Anteile enthalten kann (z.B. am Gewinn orientiert).
    • Bei positivem Geschäftsverlauf erfahren ihre Anteile einen Wertzuwachs, den sie bei Weiterveräußerung realisieren können.

     

    Nachteile ergeben sich für den Beteiligungsgeber durch die Teilhabe am ?unternehmerischen Risiko - das kann bei Insolvenz des Unternehmens auf einen Totalverlust hinauslaufen.

    2. Der Markt für Beteiligungskapital

    Der Markt für Beteiligungskapital ist sehr komplex - sowohl von der Angebots- als auch von der Nachfrageseite her. Beteiligungskapital wird ausgereicht für:

     

    • Existenzgründer (Start-ups/Seed-Finanzierung),
    • mittelständische und große Unternehmen, auch für Unternehmensnachfolge (Wachstumsfinanzierung, Management-buy-in, Management-buy-out, ggf. auch Turn-around-Finanzierung - letzteres im Sanierungsfalle) und für
    • technologie-orientierte Unternehmen (als Risikokapital im eigentlichen Sinne).

     

    Als Beteiligungsgeber treten

     

    • große und kleine Kapitalbeteiligungsgesellschaften auf (Venture Capitalists) - sie sind die Ansprechpartner für mittlere und große Unternehmen,
    • aber auch Einzelpersonen oder Klein-GmbHs, sog. Business Angels, die sich mit ihrem Angebot an Existenzgründer und kleine Unternehmen wenden.

     

    Häufig haben sich Investoren auf eine bestimmte Branche spezialisiert. Wer gezielt nach einem Investor sucht, kann sich ganz klassisch der Datenbank des Bundesverbandes der Kapitalbeteiligungsgesellschaften BVKAP (www.bvkap.de - Rubrik „Mitglieder“) oder des Pendants für kleinere Beteiligungen, dem Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (www.business-?angels.de - Rubrik „Business Angels Mitglieder“ oder „Institutionelle Mitglieder“) bedienen.

     

    PRAXISHINWEIS | Gemeinsam ist allen Investoren, dass sie eine Beteiligung von unter 50 % anstreben und sich nicht operativ einbringen möchten. Dies ist auch eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln.

     

    3. Neue Vertriebswege im Internet

    Weniger klassisch, aber gerade für kleine Unternehmen sehr interessant, sind die Möglichkeiten des Internet. „Crowdinvesting“ (oder auch „Crowdfunding“) heißt das Zauberwort, hinter welchem sich Online-Plattformen verbergen, die Investoren und Unternehmen zusammenbringen. Wie der Name nahelegt, spricht Crowdinvesting eine breite Schicht an, bietet Investments schon ab 250 EUR an und ist vor allem für Konsumgüter geeignet.

     

    Der Vorteil für den Unternehmer ist die breite Streuung des Beteiligungskapitals über verschiedene Investoren hinweg. Damit wird der Abhängigkeit von nur einem Beteiligungsgeber wirksam entgegen getreten. Gleichzeitig erhöht sich die Chance, die gewünschte Summe auch tatsächlich einzuwerben. Beteiligungsgeber profitieren von der Möglichkeit, schon kleine Beträge investieren zu können. Sollten sie eine größere Summe investieren wollen, können sie ihre Investments über verschiedene Unternehmen verteilen.

     

    Crowdinvesting hat mittlerweile verschiedene Geschäftsmodelle hervorgebracht: Plattformen wie www.deutsche-mikroinvest.de, www.innovestment.de oder www.seedmatch.de vermitteln direkte Beteiligungen von Investoren an Unternehmen. www.fundsters.de hat eine GmbH zwischengeschaltet, die Gelder von Investoren einsammelt und dann nach deren Vorgaben in Unternehmen investiert. Bei www.bergfuerst.com hat man auch schon den Weiterverkauf im Blick und bietet einen elektronischen Handelsplatz für Unternehmensanteile an - sofern sich ein Käufer findet. Für kleine Mittelständler ist die Plattform www.angelinvestmentnetz.de interessant. Hier werden Engagements ab 10.000 EUR vermittelt.

    4. Refinanzierung einer Beteiligung durch Fördermittel

    Zunächst eines vorweg: Sinn der Förderprogramme ist es, das Angebot an Beteiligungskapital zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich ihre Konzeption: I.d.R. sprechen sie Beteiligungsgeber an - also die Venture Capitalists bzw. Business Angels - und bieten diesen die Möglichkeit, ihre Beteiligung zu refinanzieren. Dadurch können Beteiligungsgeber ihre Beteiligung an einem einzelnen Unternehmen reduzieren und mehr Unternehmen in ihr Portfolio aufnehmen. Die Förderprogramme zielen nicht darauf ab, die Konditionen für Beteiligungskapital günstiger zu gestalten.

     

    Die Refinanzierung geschieht entweder auf dem Wege einer echten Refinanzierung, d.h. der Beteiligungsgeber erhält einen Teil seiner Beteiligung erstattet (z.B. beim Investitionszuschuss Wagniskapital), oder als Ko-Finanzierung, bei der sich ein öffentlicher Beteiligungsgeber parallel zu einem privaten Beteiligungsgeber engagiert (z.B. die Förderprogramme der KfW).

     

    Fördermittel zur Abfederung von Unternehmensbeteiligungen werden angeboten von

     

    • der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau),
    • dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle),
    • dem Hightech-Gründerfonds oder
    • den MBGs (Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften) der Länder.

    5. Förderprogramme der KfW

    Die KfW (www.kfw.de) wendet sich mit ihren Förderprogrammen an Investoren, denen sie eine Refinanzierung ihrer Beteiligung anbietet. Sie folgt dabei dem Lead-Investor-Prinzip, d.h. sie überlässt dem Beteiligungsgeber die Aushandlung der Konditionen und damit die Rolle des Lead-Investors und steigt später als Ko-Finanzierer ein. Die Konditionen des Lead-Investors werden von der KfW übernommen. Derzeit bietet sie drei Förderprogramme an:

     

    • ERP-Startfonds für junge Technologieunternehmen,
    • Beteiligungskapital für Wachstum, Innovation und Nachfolge (WIN) und
    • das ERP-Beteiligungsprogramm.

     

    Die Eckdaten der Förderprogramme haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:

     

    Programm
    Unternehmen*
    Anteil KfW
    Betrag
    Laufzeit

    ERP-Startfonds

    Kleine Unternehmen

    max. 10 Jahre

    50 %

    max. 5 Mio. EUR

    Wie Lead Investor

    WIN

    Umsatz max. 50 Mio. EUR,

    mind. 10 Jahre alt

    50 %

    min. 500.000 EUR,

    max. 5 Mio. EUR

    Wie Lead Investor

    ERP-Beteiligungs.

    Umsatz max. 50 Mio. EUR

    100 %

    max. 1,25 Mio. EUR

    max. 10 Jahre

     

     

     

    * Größenkriterien für kleine und mittlere Unternehmen:

    Kategorie
    Mitarbeiterzahl
    Jahresumsatz
    Bilanzsumme

    Mittlere Unternehmen

    < 250

    = 50 Mio. EUR

    = 43 Mio. EUR

    Kleine Unternehmen

    < 50

    = 10 Mio. EUR

    = 10 Mio. EUR

    Micro-unternehmen

    < 10

    = 2 Mio. EUR

    = 2 Mio. EUR

     

    Die Kriterien Jahresumsatz und Bilanzsumme gelten alternativ, d.h., eines darf überschritten werden!

    6. Investitionszuschuss Wagniskapital

    Für kleine Beteiligungsbeträge wurde das Förderprogramm Investitionszuschuss Wagniskapital ins Leben gerufen. Es ermöglicht Privatpersonen (Business Angels) eine Beteiligung an Unternehmen in ausgewählten Branchen bereits ab 10.000 EUR. Ist die Beteiligung getätigt und hat sich der Business Angel verpflichtet, die Beteiligung über mindestens drei Jahre zu halten, werden ihm 20 % der Beteiligung erstattet. Ganz wichtig: Der Business Angel übernimmt in Relation zu seiner Beteiligung das unternehmerische Risiko und seine Vergütung orientiert sich am Gewinn!

     

    Als Beteiligungsgeber kann sowohl ein Business Angel als eine natürliche Person als auch eine von ihm gegründete Business Angel GmbH (als Ein-Mann-GmbH) auftreten. Er darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein. Als Grundlage für seine Entscheidung muss ihm ein Business-Plan des Unternehmens vorliegen. Sofern er eine Beteiligung in mehreren Etappen plant (z.B. eine erneute Beteiligung nach Erreichung gewisser Umsatzzahlen), muss jede Beteiligung über mindestens 10.000 EUR lauten, um gefördert zu werden. Ferner ist eine Obergrenze zu beachten: Maximal werden Beteiligungen im Gegenwert von 250.000 EUR bezuschusst.

     

    Das Unternehmen muss ein kleines Unternehmen nach obiger Definition sein und einer der in der Richtlinie (Anlage A IV) genannten Branchen angehören. Die Richtlinie findet man unter www.iww.de/sl386.

     

    Die Beteiligung ist als zusätzlicher Kapitalzufluss zu werten und muss innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Beteiligungsvertrags investiert werden. Somit sind Umschuldungen oder der Ausgleich von Verlusten aus Vorjahren ausgeschlossen. Pro Unternehmen können max. 1 Mio. EUR Beteiligungsbeträge jährlich bezuschusst werden.

     

    Hinweis | Angesichts des derzeit niedrigen Zinsniveaus stellt dieses Förderprogramm eine attraktive Anlagealternative gerade für unsere Leser dar: Wer sich finanziell bei einem Mandanten aus einer der genannten Branchen engagieren möchte und das für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren, kann hier schon mit Beträgen ab 10.000 EUR eine Beteiligung eingehen - und von den 10.000 EUR werden ihm 20 % durch das Förderprogramm erstattet!

    7. Der High-Tech Gründerfonds

    Der High-Tech-Gründerfonds (www.high-tech-gruenderfonds.de) wurde auf gemeinsame Initiative des BMWi und privater Unternehmen gegründet. Er investiert in kleine Unternehmen aus den folgenden Branchen:

     

    • Automation und Elektronik
    • Cleantech
    • Enabling Technologies
    • Informations-und Kommunikationstechnologie
    • Life Science
    • Nanotech
    • Konsumgüter

     

    Der Fonds wendet sich bewusst an Existenzgründer, deren Unternehmen maximal ein Jahr besteht. Er investiert in technische Innovationen, die sich erst noch am Markt beweisen müssen. Er stellt nachrangige Darlehen zur Verfügung - also Kapital, welches im Insolvenzfall erst befriedigt wird, wenn vorrangige Forderungen (z.B. Bankkredite) erfüllt wurden. Für die erste ?Finanzierungsrunde werden bis zu 15 % einer Finanzierung als Beteiligungskapital (max. 500.000 EUR) in Aussicht gestellt. Von dem Existenzgründer wird erwartet, dass er selbst 20 % des Beteiligungskapitals als Eigenkapital darstellen kann - ggf. mithilfe eines weiteren Beteiligungsgebers. Sollte eine Anschlussfinanzierung erforderlich werden, wird die Beteiligung auf max. ?2 Mio. EUR aufgestockt. Das Beteiligungskapital wird für 7 Jahre zur Verfügung gestellt.

     

    Mit diesen Konditionen positioniert sich der Fonds als Ansprechpartner für Existenzgründer, die bereits zum Start einen höheren Kapitalbedarf vorweisen. Er pflegt engen Kontakt zu seinen privaten Geldgebern und ermöglicht insoweit strategische Investments. Diese können sich für das Unternehmen segensreich auswirken, sollten aber vom Existenzgründer einer kritischen Würdigung unterzogen werden.

     

    Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGs) sind in den einzelnen Bundesländern vertreten. Sie sehen sich als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. Sie treten selbst als Investoren auf und bieten Existenzgründern und bestehenden Unternehmen Beteiligungskapital an. Die Mindestsummen variieren von 20.000 EUR bis 50.000 EUR, die Höchstbeträge liegen zwischen 750.000 EUR und 1,25 Mio. EUR. I.d.R. beträgt die Laufzeit 10 Jahre maximal, kann aber ggf. auch (vor allem in den neuen Bundesländern) auf 12,5 Jahre ausgedehnt werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sich die MBG’s selbst bei der KfW refinanzieren können. Da es nicht möglich ist, jede MBG im Detail zu beschreiben, listen wir nachstehend die Internetadressen auf:

     

    • MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH: www.mbg.de 
    • Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG): www.baybg.de 
    • Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG): www.mbg-bb.de 
    • Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG): www.bb-rlp.de/mbg 
    • Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG): ?www.swgmbh.de 
    • Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG): www.mbg-sh.de 

     

    PRAXISHINWEIS | Beteiligungskapital folgt anderen Regeln als ein Bankkredit. Es ist für Unternehmer geeignet, die sich mit wechselnden Ko-Anteilseignern arrangieren können. Auch der Weiterverkauf ihrer eigenen Anteile und sogar der Ausstieg und die Neugründung eines weiteren Unternehmens sollten im Bereich des Möglichen liegen.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 9 | ID 42473119

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