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  • · Fachbeitrag · Branchenspezifische Förderprogramme

    Fördermittelberatung rund um das handwerkliche Mandat

    von Dipl.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg

    | Sie zählen viele Handwerksbetriebe zu Ihren Mandanten? Dann ist der folgende Artikel für Sie. Wir geben Ihnen einen Einblick in die Förderlandschaft für Handwerksbetriebe, zeigen Ihnen jene Förderprogramme auf, die gerade für diese Klientel von Bedeutung sind - und geben Ihnen Tipps, wie Sie im Bedarfsfall an weitere Informationen kommen. |

     

    Um es gleich vorweg zu sagen: Die Förderlandschaft für Handwerksbetriebe ist vielschichtig und unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Das liegt daran, dass viele Fördermittel durch die Bundesländer ausgereicht werden und die Bundesländer die Förderprogramme nach ihrem Ermessen gestalten können. Aller Vielfalt zum Trotz kann man aber folgende Themen ausmachen:

     

    • Beratung (sowohl zu betriebswirtschaftlichen Themen als auch zu speziellen Fragestellungen wie z.B. Energieeinsparung)
    • Weiterbildung (auch als Vorbereitung zu einer Existenzgründung)
    • Existenzgründung/Übernahme eines bestehenden Handwerkbetriebes
    • Entwicklung neuer technischer Dienstleistungen oder Produkte

     

    Nachfolgend nennen wir Ihnen zu den oben genannten Themen zunächst die Förderprogramme des Bundes (soweit vorhanden) und gehen dann auf jene der Bundesländer ein.

    1. Förderprogramme für betriebswirtschaftliche Beratung

    Die Beratungsförderung (betriebswirtschaftliche Fragen) unterscheidet zwischen der Beratung von Existenzgründern und bestehenden Unternehmen.

     

    Die Beratung von Existenzgründern wird bundesweit über ein Förderprogramm des bundeseigenen Förderinstituts Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgedeckt: das Gründercoaching Deutschland. Im Rahmen von Gründercoaching Deutschland wird ein Zuschuss zu den Beratungskosten (= max. 6.000 EUR) gewährt, der in den alten Bundesländern auf 3.000 EUR, in den neuen Bundesländern auf 4.500 EUR gedeckelt ist. Nähere Einzelheiten sind im Internet unter www.gruender-coaching-deutschland.de abrufbar. Die Bundesländer warten mit ähnlichen Programmen auf - so z.B.-Bayern mit dem Existenzgründercoaching (www.start-up-in-bayern.de) oder Niedersachsen mit dem Gründungscoaching (www.nbank.de/Service/Uebersicht_Foerderprogramme.php). Bei Drucklegung (April 2014) waren in allen Bundesländern außer in Hamburg und Sachsen-Anhalt ähnlich Förderprogramme verfügbar.

    Für die Beratung bestehender Unternehmen stehen Fördermittel aus der Beratungsförderung des Bundes bereit (www.beratungsfoerderung.info). Als bestehendes Unternehmen gilt in diesem Förderprogramm, wer bereits seit mindestens einem Jahr am Markt ist. Max. 3.000 EUR werden als Zuschuss gewährt. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Bayern warten die Bundesländer mit ähnlichen Programmen auf. Allerdings variiert die Abgrenzung von Existenzgründern und bestehenden Unternehmen: je nach Förderprogramm wird ein Zeitraum von einem, drei oder fünf Jahren nach der Existenzgründung noch dieser Phase zugerechnet.

    2. Förderprogramme für besondere Beratungsthemen

    • Die Energieberatung Mittelstand zielt letztendlich auf eine Senkung der Energiekosten ab. Geboten wird ein Zuschuss über insgesamt 6.080 EUR, der über zwei Phasen verteilt wird: für die Erstberatung werden max.1.280 EUR, für die Detailberatung 4.800 EUR ausgereicht. Achtung: an den Berater werden besondere Anforderungen gestellt. Mehr unter http://www.rp-suche.de/rpsuche/

     

    • Um Rohstoff- und Materialeinsparung geht es beim BMWI-Innovationsgutschein (nicht zu verwechseln mit den Innovationsgutscheinen der Länder - s.u.). Hierfür werden max. 80.000 EUR zur Verfügung gestellt (www.bmwi-innovationsgutscheine.de)

    3. Förderprogramme zur Weiterbildung

    Der Weg zur Existenzgründung führt in vielen Handwerksberufen nach wie vor über die Erlangung des Meisterbriefes. Die Kosten lassen sich abfedern über das „Meister-Bafög“. Das Meister-Bafög steht sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitfortbildungen zur Verfügung. Vollzeitlehrgänge dürfen über maximal drei Jahre, Teilzeitlehrgänge über maximal vier Jahre laufen. Für beide Varianten gilt: Sie müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

     

    Das Meister-Bafög - auch bekannt als Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - unterstützt durch eine Kombination von Zuschüssen und zinsgünstigem Darlehen

     

    • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit max. 10.226 EUR, davon 3.093 EUR als Zuschuss,
    • die Anfertigung eines Prüfungsstücks mit 1.534 EUR
    • bei Vollzeitmaßnahmen: den Lebensunterhalt - dies kann je nach Familienkonstellation schwanken zwischen 697 EUR und 1.332 EUR monatlich, davon 238 EUR als Zuschuss. Sofern Kinder vorhabenden sind, werden zusätzlich 210 EUR monatlich an Familien ausgereicht, davon 105 EUR als Zuschuss. Alleinerziehende können weitere 113 EUR monatlich für Kinderbetreuungskosten erhalten.

     

     

    Für die ersten sechs Jahre (gerechnet vom Beginn des Lehrgangs an) werden auf das Darlehen keine Zinsen berechnet. Erst danach fallen Zinsen an. Allerdings setzt dann auch die Tilgung des Darlehens ein. Sie ist innerhalb von 10 Jahren mit monatlich mind. 128 EUR zu leisten. Wer einen erfolgreichen Abschluss (also z.B. den Meisterbrief) vorweisen kann, dem werden bis zu 25 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die über das Darlehen finanziert wurden, erlassen (d.h. 1.783 EUR: 10.226 EUR ./. 3.093 EUR (= Zuschuss) = 7.133 EUR, davon 25 % = 1.783 EUR). Wer sich anschließend selbstständig macht und sogar Mitarbeiter einstellt, kann einen weiteren Erlass der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erwirken.

     

    PRAXISHINWEIS | Im Hinblick auf die Verzinsung kann der Antragsteller bei Beginn der Tilgung zwischen einem variablen und einem Festzinssatz wählen. In Zeiten niedriger Zinssätze lohnt es sich, über die Festzinsoption nachzudenken, auch wenn diese derzeit teurer erscheint.

     

    Das gesetzliche Regelwerk rund um das Thema Meister-Bafög ist so komplex, dass ihm eine eigene Internet-Seite gewidmet wurde: www.meister-bafoeg.de.

     

    Neben dem Meister-Bafög wird in manchen Bundesländern der erfolgreiche Abschluss eines Meisterlehrgangs zusätzlich belohnt. In Bayern z.B. wird jedem Absolventen ein Meisterbonus in Höhe von 1.000 EUR gezahlt (http://www.stmwi.bayern.de/mittelstand-handwerk/aus-und-weiterbildung/meisterbonus/). Berlin unterstützt weiterbildungswillige Handwerksbetriebe mit einem Zuschuss von max. 80 % zu den Lehrgangskosten (http://www.hwk-berlin.de/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten/80-zuschuss-iq-handwerk.html). Und wer in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Meisterbrief ein Hochschulstudium anschließen möchte, kann sich um einen Zuschuss von 600 EUR monatlich zu den Lebenshaltungskosten aus dem Meisterweiterbildungsstipendium bewerben (http://www.lfi-mv.de/cms2/LFI_prod/LFI/content/de/Foerderungen/Arbeits-%2c_Bildungs-_und_Qualifizierungsfoerderung/index.jsp).

     

    Handwerker, aber auch andere Berufsgruppen werden sich für das Weiterbildungsstipendium - ein Förderprogramm der Bundesregierung- interessieren. Wer in seiner Gesellenprüfung mindestens 87 Punkte erreicht hat und noch keine 25 Jahre zählt, kann auf einen Zuschuss von max. 6.000 EUR zu Lehrgangskosten, die in den nächsten drei Jahren anfallen, hoffen. (http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html). Welche Lehrgänge im Einzelnen den Aspiranten offenstehen, wird von der ortsansässigen Handwerkskammer entschieden.

    4. Förderung von Existenzgründungen/Betriebsübernahmen

    Der Mut zur Existenzgründung wurde in der Vergangenheit bundesweit mit der Meistergründungsprämie belohnt. Zurzeit ist das Programm jedoch nur in fünf Bundesländern verfügbar: Wer eine Existenz im Handwerk gründete (oder sich in ein bestehendes Unternehmen einkaufte), kann mit einem Zuschuss zwischen 7.000 EUR bis 7.500 EUR rechnen. Wie bereits oben erwähnt handelt es sich bei der Meistergründungsprämie um ein Landesprogramm, welches derzeit in folgenden Bundesländern zur Verfügung steht:

     

     

    In den anderen Bundesländern stehen Gründerkredite (nicht nur für Handwerker) zur Verfügung. Einen Sonderweg hat Thüringen mit seinem Thüringen Invest eingeschlagen: Existenzgründer werden mit einem Zuschuss von max. 20.000 EUR belohnt; sofern weitere finanzielle Mittel notwendig sind, werden diese als Darlehen zur Verfügung gestellt (http://www.aufbaubank.de/getfile.php?917.pdf).

     

    Für bestehende Handwerksbetriebe hält die Förderlandschaft Sonderkredite parat, die auf spezielle Situationen gemünzt sind: Baden-Württemberg z.B. bietet mit dem Monex-Darlehen (Handwerkskredit) eine Überbrückungsfinanzierung an (http://www.monex-bw.de/produkte/handwerkskredit.html). Hessen ist über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH bereit, bestehende Handwerksbetriebe über eine Beteiligung mit finanziellen Ressourcen auszustatten (http://www.mbg-hessen.de/content.hp?PGID=3.3#).

     

    Abgesehen von diesen Spezialformen stehen bestehenden Handwerksbetrieben die Förderkredite der KfW offen. Hervorzuheben ist insbesondere der ERP-Gründerkredit Startgeld, der für junge Unternehmen (unter drei Jahre) gedacht ist. Finanziert werden Investitionen bis zu 100.000 EUR - und das ohne Eigenanteil. Antragsteller können wählen zwischen einer Laufzeit von 5 oder 10 Jahren. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit fest vereinbart (in Zeiten niedriger Zinssätze ein Vorteil). Nähere Einzelheiten können unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/Finanzierungsangebote/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-%28067%29/ abgerufen werden.

    5. Förderprogramme für Entwicklungstätigkeiten

    Entwicklungszuschüsse werden an „technologie-orientierte“ Unternehmen (so der Jargon des Förderrechts) ausgereicht - und wer wollte bezweifeln, dass viele Handwerksberufe einen Technologiebezug aufweisen. Eine gewisse Pfiffigkeit darf man ihnen auch unterstellen - aber die Ressourcen, um selbst eine Entwicklung durchzuführen, sind häufig nicht vorhanden. Diese kann man sich sozusagen „ausleihen“, indem man eine externe Stelle mit einem Entwicklungsauftrag betraut. Diese Konstellation wird in vielen Bundesländern mit dem Innovationsgutschein aufgegriffen. Das Programm ist stets ähnlich konzipiert: es fördert in

     

    • Phase 1 theoretische Vorbereitungen („wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation wie Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik“),

     

    • in Phase 2 die Entwicklung an sich („umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten wie Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit“).

     

    Gewährt wird ein Zuschuss, der für Phase 1 bei ca. 2.500 EUR , für Phase 2 bei ca. 5.000 EUR gedeckelt ist. Innovationsgutscheine sind derzeit verfügbar in

     

     

    Wer sich umfassender informieren möchte, dem bietet die Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de) eine kostenfreie Recherchemöglichkeit. Die Schnellsuche fragt die Kriterien Fördergebiet (bzw. Standort), Förderberechtigte (Existenzgründer oder Unternehmer), Förderbereich (Beratung, Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung, Unternehmensfinanzierung etc.) und Förderart ab. Unser Tipp: Geben Sie zusätzlich als Suchwort „Handwerk“ ein.“

     

    HINWEIS | Auf der Seite bbp.iww.de können Sie digital auf alle Links zugreifen. Mit einem Klick sind Sie auf der entsprechenden Seite.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 118 | ID 42662065

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