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  • · Fachbeitrag · Lebensversicherung

    Enttäuschung bei der Überschussbeteiligung - weiter zahlen oder lohnt ein vorzeitiges Ende?

    von André Jonas, Köln

    | Über Jahrzehnte konnten sich Versicherungsnehmer darauf verlassen, dass die Lebensversicherung bei Versicherungsablauf neben der garantierten Mindestverzinsung eine ansehnliche Überschussbeteiligung bereithielt. Die Überschussbeteiligung bildete einen wesentlichen Bestandteil der Rendite. Angesichts der jüngsten Senkung des Leitzinses der Europäischen Zentralbank auf 0,25 % haben viele Versicherungen Mühe, überhaupt den Garantiezins bei ihren Anlagen zu erreichen. Für Überschüsse bleibt da wenig Raum. Stellt sich da nicht die berechtigte Frage, ob eine Kündigung Schlimmeres verhindert. |

    1. Überschussbeteiligung: Höhe nicht garantiert

    Das Recht auf Überschussbeteiligung ist gesetzlich verankert. Danach sind Versicherungsnehmer an den Gewinnen, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet, angemessen zu beteiligen. In welcher Höhe, darüber entscheidet jeweils der Vorstand der Versicherung. Er muss dabei abwägen, welche Mittel das Unternehmen für die Eigenkapitalbildung benötigt und welche Teile des Gewinns an die Lebensversicherungskunden fließen können. Die Überschussbeteiligung ist in der Vergangenheit von den Versicherungsunternehmen immer wieder als Argument im Wettbewerb genutzt worden.

     

    Kein Versicherungsnehmer hat allerdings bei Versicherungsabschluss Sicherheit über die Höhe einer späteren Überschussbeteiligung. Neben der Geschäfts- und Anlagepolitik der Versicherung kommt es auch immer auf die Kapitalmarktentwicklung an, welche Überschüsse erwirtschaftet werden. Als Orientierung erhalten Versicherungsnehmer zwar regelmäßig eine Mitteilung über die voraussichtlich zu erwartende Überschussbeteiligung. Eine Garantie ist das aber nicht.

    2. Auswirkungen der Zinssituation

    Den Versicherungsunternehmen macht die anhaltende Niedrigzinsphase erheblich zu schaffen. Mit den herkömmlichen Kapitalanlagen sind derzeit kaum Renditen zu erwirtschaften, die auch nur einen Inflationsausgleich gewährleisten. Ein Ausweichen in ertragsstärkere, aber riskantere Anlagen ist nur sehr begrenzt möglich. Versicherungen sind nämlich in ihrer Anlagepolitik strengen Beschränkungen durch das Versicherungsaufsichtsrecht unterworfen.

     

    Der Garantiezins für Lebensversicherungen ist vor dem Hintergrund der Zinsentwicklung bereits deutlich gesenkt worden. Lag er vor einigen Jahren noch bei 4 %, beträgt er inzwischen nur noch 1,75 %. Allerdings gilt dieser niedrigere Satz erst für nach 2011 abgeschlossene Versicherungsverträge, für Altverträge sind noch höhere Verzinsungen zugrunde zu legen. Dies macht die Schwierigkeiten der Versicherungsunternehmen deutlich.

     

    Viele Versicherungsgesellschaften haben für das laufende Jahr bereits eine Absenkung der Überschussbeteiligung angekündigt. Versicherungsnehmer müssen mit einem Renditeverlust von etwa 0,5 % rechnen. Dabei kommt es immer auf das einzelne Versicherungsunternehmen an. Da derzeit ein Ende der Niedrigzinsphase nicht abzusehen ist, dürfte sich dieser Abwärtstrend auch in den nächsten Jahren fortsetzen.

    3. Lohnt sich ein vorzeitiges Ende der Lebensversicherung?

    Für viele Versicherungskunden, die eine Lebensversicherung als Möglichkeit der systematischen Kapitalbildung und Altersvorsorge vereinbart haben, ist das eine Enttäuschung. War doch die zu erwartende Überschussbeteiligung oft ein Anreiz, den Versicherungsvertrag abzuschließen. Mancher Versicherungsnehmer überlegt daher, seine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen oder zu verkaufen. Eine sinnvolle Strategie?

     

    Eine vorzeitige Beendigung einer Lebensversicherung will gut überlegt sein. Zunächst einmal sollte dabei bedacht werden, dass man einen wichtigen Versicherungsschutz aufgibt. Denn die Lebensversicherung ist nicht nur ein Instrument der Kapitalbildung und Altersvorsorge, sondern dient auch dem Hinterbliebenenschutz im Todesfall. Unabhängig von diesem Versicherungsaspekt bedeutet die vorzeitige Beendigung meist ein Verlustgeschäft. Bei der Berechnung von Rückkaufswerten und vorzeitiger Kündigung machen sich nämlich Verwaltungskosten und Abschlussprovisionen überproportional renditemindernd bemerkbar.

     

    Ein Plus bietet der Verkauf der Lebensversicherung: Die Überschussbeteiligung kann jetzt realisiert werden, man muss nicht den voraussichtlichen weiteren Verfall in den nächsten Jahren abwarten. Es stellt sich allerdings die Frage nach geeigneten Anlagealternativen. Auch bei der privaten Geldanlage ergeben sich die gleichen Probleme, mit denen die Versicherungsgesellschaften heute konfrontiert sind. Es gibt aktuell kaum sichere Anlagen, die eine lohnende Verzinsung bieten. Anders mag die Beurteilung ausfallen, wenn man die freigewordene Lebensversicherung anderweitig investieren will - zum Beispiel, um eine Immobilie zu erwerben oder um persönliche Vorhaben zu verwirklichen.

    4. Fazit

    Die vorzeitige Beendigung einer Lebensversicherung ist ein komplexes Entscheidungsproblem. Es kommt dabei auf die individuellen Gegebenheiten und persönlichen Verhältnisse an. Der Vertrag mit der Lebensversicherung bietet ggf. die Möglichkeit, planmäßig schon vor Ablauf des Vertrags Kapital zu entnehmen. Bei zeitlich begrenztem Liquiditätsbedarf ist eventuell ein Policendarlehen eine Alternative. Wer trotz Alternativen seinen Vertrag nicht erhalten kann oder will, sollte die Möglichkeit prüfen, seine Lebensversicherung zu verkaufen. Eine kompetente unabhängige Beratung kann dabei helfen, die richtige Antwort und sinnvolle Alternativen zu finden

     

    • Checkliste zur Kündigung einer Lebensversicherung

    Da der Rückkaufswert einer Lebensversicherung im Fall der Kündigung i.d.R. wesentlich niedriger ausfällt als die geleisteten Zahlungen, besteht die Möglichkeit, die Versicherung zu verkaufen, zu beleihen oder die Beiträge oder die Dynamik auszusetzen, um die finanziellen Nachteile zu verhindern. Kündigen sollte man eine Lebensversicherung nur, wenn die folgenden Möglichkeiten keine Alternative darstellen.

     

    Beitragsstundung:  

    Können für einen kurzen Zeitraum die Beiträge Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung nicht aufgebracht werden, besteht teilweise die Möglichkeit, die Beiträge zu stunden. Es werden vorerst keine Versicherungsbeiträge gezahlt, diese müssen aber im Anschluss an die Stundung entrichtet werden. Das eingezahlte Geld verzinst sich aber weiter. Die Versicherungssumme wird nicht vermindert.

     

    Beitragsfreistellung:  

    Es besteht die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Die Beitragsfreistellung ist ein gesetzlicher Anspruch und in § 176 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Es werden keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt. Das eingezahlte Geld verzinst sich aber weiter. Der Auszahlungsbetrag ist bei Fälligkeit geringer als die ursprüngliche Versicherungssumme.

     

    Beitragszahlung aus Überschüssen:  

    Nur wenn der Vertrag schon lange genug gelaufen ist, können vorübergehend Beiträge aus den Überschüssen gezahlt werden. Dies mindert jedoch insgesamt die Ablaufleistung.

     

    Reduzierung auf die Zahlung der Risikoprämie:  

    Für eine befristete Zeit von maximal ein bis zwei Jahren werden nur Versicherungsbeiträge zur Absicherung des Todesfallrisikos gezahlt, keine Sparbeiträge. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, die Ablaufleistung verringert sich aber teilweise deutlich.

     

    Verringerung der Versicherungssumme:  

    Die Versicherungssumme wird verringert, die Laufzeit bleibt unverändert erhalten. Durch die Reduzierung der Versicherungssumme ergeben sich aber monatlich geringere Beiträge. Allerdings verringert sich dadurch auch der Hinterbliebenenschutz. Eine mögliche Alternative ist die Verkürzung der Laufzeit.

     

    Lebensversicherungen beleihen:

    Auch die Möglichkeit einer Beleihung der Lebensversicherung kann eine Alternative sein. Dies hat gegenüber der Kündigung eine Reihe von Vorteilen. Die Altersvorsorge wird weiterhin beibehalten. Policendarlehen haben i.d.R. niedrige Zinsen im Vergleich zu Ratenkrediten. Es wird keine Bonitätsprüfung durchgeführt und keine Schufa-Auskunft eingeholt. Das aufgenommene Darlehen kann in vielen Fällen vorzeitig getilgt werden und dies meist ohne Vorfälligkeitszinsen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Der Autor ist Inhaber der Kanzlei für Finanzplanung und Beratung, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, Tel. 0800 7077300, mail@andre-jonas.com, www.andre-jonas.com
    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 37 | ID 42301304

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