05.07.2018 · Fachbeitrag · Kryptowährung
Bitcoin als Herausforderung für das Steuer- und Zwangsvollstreckungsrecht?
| Soweit Bitcoin als normales Zahlungsmittel verwendet werden, also Bitcoin als Entgelt entrichtet werden, hat dies keine steuerlichen Auswirkungen (s. BT-Drs. 19/370 vom 5.1.18, Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Meister, Abruf-Nr. 199501 ). Vielmehr wird die Verwendung von Bitcoin insoweit den konventionellen Zahlungsmitteln gleichzustellen sein. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hingabe von Bitcoin auch tatsächlich keinem anderen Zweck, als dem reinen Zahlungsmittel dient. Was aber, wenn es sich nicht nur um ein reines Zahlungsmittel handelt? |