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  • · Fachbeitrag · „Omnibus-I“-Paket

    Kompromiss scheint gefunden: Wesentliche Anpassungen an der CSRD

    von Dr. Sascha Genders, Estenfeld

    Europa korrigiert seinen ambitionierten Kurs in Sachen Nachhaltigkeit – ohne ihn aufzugeben. Im Dezember 2025 gab es eine politische Einigung zur Änderung der Corporate Sustainability Directive (CSRD) im Rahmen des „Omnibus I“-Pakets von Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission. Vorgelegt wurde ein Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2026/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 hinsichtlich bestimmter Anforderungen an die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung und die unternehmerischen Sorgfaltspflichten.

    1. Wesentliche Anpassungen

    Mit dem „Omnibus-I“-Paket sollen insbesondere Rechtsvorschriften im Kontext der Nachhaltigkeit vereinheitlicht und vereinfacht werden. Bereits zuvor wurde ein erster Teil entschieden, um das Inkrafttreten einzelner Regelungen zeitlich zu verschieben. Mit der nun seit Dezember 2025 vorliegenden Entscheidung wurden fortfolgend Anforderungen in Sachen Berichterstattung grundlegend angepasst, um Aufwand zu mindern, Pflichten zu reduzieren und insbesondere die Betroffenheit von kleinen und mittleren Unternehmen zu vermeiden.

    2. Fokus Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Gegenstand des am 16.12.25 veröffentlichten Richtlinienvorschlags sind die Richtlinie 2006/43/EG (Link: www.iww.de/s14930) sowie die Richtlinie 2013/34/EU (Link: www.iww.de/s14931) betreffend Jahresabschlussprüfungen sowie Rechnungslegung, ferner insbesondere die Richtlinie (EU) 2024/1760 – betreffend die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, als auch die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Link: www.iww.de/s11333) bzw. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen explizit in den Vordergrund rückt.