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  • 15.05.2008 | Vermögensberatung

    Aktiensplit bei Porsche ohne steuerliche Folgen

    Aktionäre von Porsche erhielten im März 2008 pro Aktie neun weitere Anteile. Durch diesen Aktiensplit betrug der Kurs pro Aktie rechnerisch nur noch ein Zehntel. Beim Anleger verzehnfachte sich dadurch die Anzahl der Porsche-Aktien im Depot. In der Praxis wandten sich deshalb viele Porsche-Aktionäre an ihre Banken und an die für sie zuständigen Finanzämter.  

     

    Die bange Frage, die sich viele Aktionäre stellen, lautet: Fallen bei dieser Verzehnfachung der Aktien Steuern an? Die Antwort findet man in einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 (IV C 3 – S 2256 – 238/04, Abruf-Nr. 050052). Die neu im Depot hinzugekommenen Aktien beurteilt die Finanzverwaltung als nicht steuerbaren Vorgang auf der Vermögensebene des Aktionärs. Steuern werden durch den Aktiensplit also nicht ausgelöst. Auch auf den späteren Verkauf der Aktien wirkt sich der Aktiensplit nicht aus. Die Einjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte beginnt nämlich nicht neu zu laufen. Als Anschaffungszeitpunkt gilt nach wie vor der ursprüngliche Zeitpunkt des Kaufs der Aktien.  

     

    Hinweis: Hat Ihr Mandant seine Porsche-Aktien also seit mehr als einem Jahr im Depot, kann er beim Verkauf entstehende Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen. 

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 111 | ID 119249

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