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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Kreditfinanzierte Rentenverträge

    Abzug von Makler- und Vermittlungsgebühren

    | Auch bei der Ermittlung der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 1 EStG (Leibrente, wiederkehrende Bezüge) bedarf es der Abgrenzung zwischen den als Werbungskosten abziehbaren Finanzierungskosten sowie den Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Rentenrechte (hier: Makler- und Vermittlungsgebühren). Dies gilt auch dann, wenn die Gebühren im Zusammenhang mit dem Abschluss kreditfinanzierter Versicherungsverträge anfallen (BFH 30.10.01, VIII R 29/00, BFH/NV 02, 268). (Abruf-Nr. 020009) |

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