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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Insolvenzordnung

    Antrag auf Zahlung des Insolvenzgeldes

    | Nach den allgemeinen Informationen statistischer Landesämter steigt in diesem Jahr die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen rapide. Oftmals haben die Beschäftigten schon vor dem Insolvenzantrag des Unternehmens keinen Lohn oder kein Gehalt oder nur einen Teil der ihnen zustehenden Vergütung erhalten. Für diese Fälle sieht § 183 SGB III vor, dass den Beschäftigten Insolvenzgeld zu zahlen ist. Durch die Zahlung von Insolvenzgeld durch das Arbeitsamt sollen größere Einbußen bei den Beschäftigten des insolventen Unternehmens vermieden werden. |

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