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  • 01.12.2005 | Bankgeheimnis

    Forderungsabtretung ohne Zustimmung des Bankkunden ist rechtens

    War man bisher durch die Rechtsprechung vor einer Forderungsabtretung durch die Bank ohne eigene Zustimmung geschützt, hat sich in diesem Bereich eine deutliche Wendung in der Auffassung der Gerichte ergeben. Das Oberlandesgericht Frankfurt ging noch im Mai 2004 (OLG Frankfurt, 25.4.04, 8 U 84/04, Abruf-Nr. 042043) davon aus, dass die Verschwiegenheitspflicht durch die Forderungsabtretung berührt würde und damit die Abtretung unzulässig wäre. Mittlerweile haben jedoch verschiedene Gerichte geurteilt, dass Forderungsabtretungen aus Krediten ohne Kundenzustimmungen durchaus rechtens sind. Nach Auffassung der Kölner Richter am Oberlandesgericht stellt das Bankgeheimnis kein absolutes Verbot jeglicher Weitergabe kundenbezogener Informationen ohne jegliche Differenzierung dar (OLG Köln, 15.9.05, 8 U 21/05, Abruf-Nr. 053300; OLG Stuttgart, 6.4.05, 9 U 188/04, Abruf-Nr. 053301). 

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 302 | ID 86170

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